Hallo Helga Mausi,
den Ausführungen der vorangehenden Antwort (von Abschläge) zustimmend, möchte ich insbesondere den Tipp aufgreifen, den Antrag durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen zu lassen, damit der Hinweis zur Vorläufigkeit der Beantragung Ihrer Altersrente hinreichend verständlich formuliert und dokumentiert wird.