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Laufzeit Altersteilzeit ändern Vertrauensschutz

von gahelue01.02.2009 | 12:30
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22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 1952 geboren und habe Ende 2006 einen Vertrag über Alterteilzeit abgeschlossen der am 01.12.2009 beginnt und am 31.03.2015 endet. Kann ich diesen verkürzen und doch schon mit 62 Jahren in Rente gehen? Der Vertrauensschutz ist ja eigentlich da, oder?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 02.02.2009 | 13:03

Hallo gahelue,

bei der Prüfung des Vertrauensschutzes kommt es nur auf den Abschluß eines Altersteilzeitvertrages zum 31.12.2006 an. Eine Veränderung des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt spielt hierbei keine Rolle.

Moderatoren-Antwortam 03.02.2009 | 11:00

Hallo Edwin,

für die Altersrente wegen Schwerbehinderung ist ein GdB von mindestens 50 % erforderlich. Abschlagsfrei wäre diese Altersrente erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres (02.11.2010) für die Zeit ab 01.12.2010. Jeder Monat einer vorzeitigeren Inanspruchnahme führt zu einem Abschlag von 0,3 %.

Alternativ kann auch eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt werden. Aber auch diese Rentenart wäre erst abschlagsfrei, wenn der Leistungsfall nach dem 63. Lebensjahr eintreten würde.

20 Antworten

Schiko.am 01.02.2009 | 13:42
Leider Nein. Für Sie gilt die Rente mit 67, egal ob Sie Alterteilzeit machen oder nicht. Die Rente beginnt für Sie im Jahr 2019. Mit freundlichen Grüßen,
Chrisam 01.02.2009 | 15:58
Wenn die restlichen Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt sind, haben Sie Vertrauensschutz und können mit 62 Jahren in Rente gehen. Mit der ATZ müssten sie jedoch mit Ihrem Arbeitgeber klären.
Schiko.am 01.02.2009 | 16:16
Dieser Eintrag unter "Schiko" um 13:42 stammt wieder von dem hier agierenden Stinke- fuchs. Dies ist an einem bestimmten Merkmal zu erkennen, deshalb käme er für den BND nicht in Frage MfG.
Schiko.am 01.02.2009 | 17:32
Nach den neuen Gesetzesänderungen können Sie frühestens zum 01.12.2014 in Rente gehen. Ein vorzeitiger Rentebeginn ist unter keinen Umständen mehr möglich. Mit freundlichen Grüßen;
Edwinam 01.02.2009 | 16:44
Hallo Guten Tag Ich bin Jahrgang 03.11.47 und habe eine Frage: gibt es eine Möglichkeit am 1.12.09 vorzeitig in den Ruhestand zu gehen,denn ich schaffe aus gesundheitlichen Gründen (Schulter OP) und div. andere Rückenleiden (auch Op) leider nicht mehr meinen Beruf den ich 38 Jahre ausgeübt habe. Ich habe 45 Jahre u. 6 Monate voll.Die Kontenklärung DRV ist bestätigt. Habe ein GDB von 30% mit Gleichstellung, da die Schulter OP erst eine Woche her ist, weis ich noch nicht ob es überhaupt noch mal was wird. Deshalb mein Frage, da ich einen sehr gefährlichen Beruf habe und ich mein ganzes Leben gearbeitet habe, mache ich mir schon ein bisschen Sorgen wie es denn weitergehen soll. Bitte eine ehrliche Antwort da mit man keine Fehler macht, (bes. von Schiko, Wolfgang, Chris u. die DRV Experten ) . Ich möchte mich im Vorfeld schon bedanken für Info. LG Edwin
Schiko.am 01.02.2009 | 17:59
Ich sagte doch: Es gab Gesetzesänderungen. Gruß aus Bayern Schiko-Original
Edwinam 01.02.2009 | 17:47
Hallo Schiko Wieso muss ich denn bis 66 Jahre arbeiten, oder antwortet wieder der Schiko Spassvogel. Sorry Schiko 1
Hinweisam 01.02.2009 | 17:34
Bitte beleidigen Sie nicht andere Teilnehmer (Forenregeln). Schiko ist im Übrigen bereits seit langer Zeit hier im Forum tätig und hat es meines Erachtens nicht nötig, sich von Doppelgängern wie Ihnen beleidigen zu lassen.
Edwinam 01.02.2009 | 18:00
Dann kommen Sie bitte mit Fakten , und reden nicht immer so einen Stuss, denn Schiko würde so nie schreiben. PS. Wohl ein bischen sauer , da keine Entgeldpunkte wie.
Koppiam 01.02.2009 | 18:03
Stellen Sie einen Antrag auf EM-Rente.
Edwinam 01.02.2009 | 18:05
Vielen Dank Koppi LG Edwin
Schiko.am 01.02.2009 | 18:48
Die Fakten stehen im SGB VI. EM-Rente geht immer, und nach Ihrer Reaktion haben Sie gute Chance. Mit freundlichen Grüßen;
Tracyam 01.02.2009 | 18:29
Hallo, lt. Rechner der Rentenversicherung können Sie am 01.12.2007 mit 18 Prozent Abschlag in Rente gehen und am 01.12.2010 mit 7,2 Prozent Abschlag als langjährig Versicherter. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_104600/SiteGlobals/… MfG Tracy
rentnerinam 01.02.2009 | 22:09
wenn es so schlimm ist, würde ich erst mal mit dem Arzt sprechen, ob ein Erhöhungsantrag beim Versorgungsamt Aussicht auf Erfolg hat. Mit 50 % könnten Sie mit weniger Abschlag in Rente. Es wäre übrigens besser hier, einen neuen Thread aufzumachen, anstatt sich an einen anderen anztuhängen
Schiko.am 01.02.2009 | 20:43
Einträge 17:32, 17:59,18:48 natürlich auch nicht von mir, leicht erkennbar. MfG.
Edwinam 01.02.2009 | 22:53
Vielen Dank für den Hinweiss Rentnerin,werde ihn mal nachfragen.Mein Frage aber weniger nach dem Abschlag,sondern ob es überhaupt möglich wäre mit 62 Jahren vorzeitig in AR zu gehen.Abschlag werde ich dann nartürlich in Kauf nehmen müssen.Mit dem Anhang muss ich mich entschuldigen,war ein Fehler von mir. Sorry
Du meine Güteam 02.02.2009 | 10:41
Wen interessiert das?
Edwinam 02.02.2009 | 11:04
Mich schon,auf ihren Kommentar kann man verzichten
Wolfgangam 02.02.2009 | 11:57
Hallo Edwin, mit 62 (01.11.2009) haben Sie mit Ihren Voraussetzungen zz. keine Möglichkeit, eine Altersrente zu bekommen. Die Altersrente an langjährig Versicherte ist ab 01.12.2010 möglich, da 35 Versicherungsjahre vorliegen. Abschlag 7,2 %. > Schulter OP erst eine Woche her Versuchen Sie 50 % GdB draus zu machen, dann ist die Altersrente an Schwerbehinderte sofort möglich (natürlich auch erst zum 01.12.2009, 3,6 % Abschlag). ATZ ist in Ihrem Betrieb kein Thema ? Da mind. 60 Jahre alt, könnten Sie über tarifvertragliche ATZ-Regelungen da noch in diesem Jahr reinrutschen (z. B. 2 Jahre ATZ 01.03.2009 - 28.02.2011, Blockmodel, aktive Phase endet am 28.02.2010 ...also relativ nahe am 01.12.2009). EM-Rente wäre natürlich - gerade im Hinblick auf die gesundheitlichen Probleme - ein Versuch wert. Allein schon aus Sicht des Abschlages, im Vergleich zur 'normalen' Altersrente ab 63. Gruß w.
Edwinam 02.02.2009 | 12:45
Hallo Wolfgang Ich bedanke mich für die diese Information,mit der ATZ werde ich mal nachfragen. DANKE LG Edwin
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