Hallo Lückenauskunft,
in der Tat sind diese Zeiten, sofern sie von Ihnen nicht bereits angegeben und von der Sachbearbeitung als bekannte Lücke gespeichert wurden, als Lücke auszuweisen - warum dies bei Ihnen nicht der Fall ist, lässt sich von hier aus natürlich nicht prüfen.
Die Gesetzesnorm §207 lässt Nachzahlungen für Schulzeiten zu; davon kann bei einer Zeit "Travel and Work" nicht ausgegangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung