Wie bereits im Beitrag von „von Nachfrager“ beschrieben, erfolgt die Anforderung der Lebensbescheinigungen im Ausland generell durch den Renten Service anlässlich der jährlichen Rentenanpassung. Hierzu wird an die Rentenbezieher ein entsprechendes Formular übersandt. Es ist daher nicht erforderlich, dass Sie im Internet ein separates Formular herunterladen.
Die Bestätigung der Lebensbescheinigung erfolgt u.a. durch die amtlichen Stellen/Behörden des Wohnlandes. Hierzu zählt auch der von Ihnen erwähnte Ortsvorsteher, sofern dieser im Besitz eines entsprechenden Stempels ist.