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Lebenerwartung wenige Monate

von bernhard5425.05.2016 | 15:37
1259 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Folgende Frage: Mann 62 unheilbar krank. Diagnose vor 1 Monat Lebenserwartung wenige Monate. Kein Schwerbehindertenausweis . Macht es überhaupt Sinn, jetzt noch einen Ausweis zu beantragen, und dann Schwerbehindertenrente. Hätte dann die Witwe nicht einen lebenslangen Abschlag von 10,8 % auf den Anteil der Wiitwenrente. Danke für Beantwortungen.

3 Antworten

bernhard54am 25.05.2016 | 16:18
Bei Antrag auf Erwerbsminderungsrente hat man doch direkt schon einen Abschlag von 10,8 %!
23am 25.05.2016 | 15:48
Auch ohne Vorrentenbezug kann eine Witwenrente ebenfalls (von sich aus) einen Abschlag enthalten. Stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente + Übersendung der medizinischen Unterlagen. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
W*lfgangam 25.05.2016 | 21:04
Hallo bernhard54, NEIN, auch bei EMRT gibt es einen stufenweisen Anstieg der Abschläge. War mal 60 (-10,8 %) - 63 (kein Abschlag), ist aktuell 60+4 - 63+4 ...abhängig vom Jahr des Rentenbeginns klettern die Altersstufen weiter auf 62 - 65. Mit 62 Jahren liegt der Mann irgendwo in der Mitte, könnten vielleicht 4,8 % sein - UND, das wäre der gleiche Abschlag, wie bei einer Altersrente mit GdB ...denn beide Renten, zum selben Zeitpunkt als Rentenfall, haben identische Abschläge. Unterschied: den Rentenbeginn Alter bestimmen Sie selbst, den der EM legt der med. fest. Liegt der früher, ist der Abschlag höher! Und gilt auch für eine Folgerente (Witwe). Beantragen Sie den GdB-Ausweis, die Bearbeitungszeit ist möglicherweise - wegen der Diagnose - extrem kurz. Frage: Muss überhaupt Rente beantragt werden, oder sind andere Leistungen nicht noch höher? Wenn Rente beantragt werden muss, stellen Sie 1.rangig AR für Schwerbehinderte und 2.rangig die EM-Rente. Die DRV wartet dann ggf. die Entscheidung über den GdB ab. Gruß w.
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