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Experten-Antwort

Lebensbescheinigung - Dschungelknast

von Combo13.05.2019 | 09:24
116 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Kollege hat mir die Nachricht überbringen lassen, dass die Rentenkasse eine Lebensbescheinigung haben möchte. Der Mann sitzt seit über 20 Jahren in Kolumbien oder Venezuela im Knast, keiner weiß es genau. Wie wird das gehandhabt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Combo,

ohne die geforderte Lebensbescheinigung wird Ihr "Kollege" keine weitere Rente erhalten können.

Die Lösung wird nur über den zuständigen Rentenversicherungsträger herbeigeführt werden können.

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14 Antworten

???am 13.05.2019 | 11:38
Ihr "Kollege" muss sich in seinem Aufenthaltsland durch eine Behörde oder Konsulat bestätigen lassen, dass er noch lebt und diese Bescheinigung an die DRV schicken. Da Sie nicht wissen, wo er ist, ist diese Info für Sie völlig nutzlos.
Comboam 13.05.2019 | 12:27
Es hat Jahre gedauert bis mich seine Nachricht erreicht hat. Ein alter handgeschriebener Zettel, schwer leserlich.
Comboam 13.05.2019 | 13:33
Hier scheint ein Irrtum vorzuliegen. Es geht um meine eigene Rente. Ich habe mich wohl etwas kompliziert ausgedrückt.
???am 13.05.2019 | 13:57
Dann lassen Sie sich eben eine Lebensbescheinigung ausstellen und senden sie an Ihre DRV.
Comboam 13.05.2019 | 14:49
Ich habe keine zuständige DRV (was das auch immer sein soll). Ich bin auch kein Rentner.
???am 13.05.2019 | 15:00
"Es geht um meine eigene Rente." "Ich bin auch kein Rentner" Was denn jetzt? Eine Lebensbescheinigung wird von der DRV = Rentenkasse nur dann gefordert, wenn Sie eine Rente bekommen. Vielleicht sollten Sie doch mal erst Ihren "Kollegen" ausfindig machen und klären, was da los ist und wie er darauf kommt. Viel Erfolg dabei!
Comboam 13.05.2019 | 16:26
Es geht ja wohl um meine zukünftige Rente nehme ich an. Woher soll ich das wissen? Kein Grund so aggressiv zu sein.
Fagottam 13.05.2019 | 17:05
Ein Kollege hat mir die Nachricht überbringen lassen, dass die Rentenkasse eine Lebensbescheinigung haben möchte.
Märchenstunde! Woher soll die DRV wissen, dass der Kollege irgendwo in Südamerika im Knast sitzt und warum überhaupt sollte eine LB beigebracht werden, wenn er nicht im Rentenbezug ist. Da will jemand Troll des Jahres werden.
Alles äußerst ominös. Ein kaum lesbarer Zettel nach langen Irrwegen aus einem südamerikanischen Gefängnis, in dem eine Lebensbescheinigung gefordert wird, die wiederum wichtig für die Rente des Fragesteller von Bedeutung sein soll, der wiederum gar keine Rente bezieht und auch mit dem Begriff Deutsche Rentenversicherung nichts anfangen kann. Also auf die richtige Auflösung bin ich gespannt.
Fagottam 13.05.2019 | 16:34
Weil es so schnell gelöscht wurde(warum auch immer, weder falscher Ton, noch am Thema vorbei) und es trotzdem gerade als Antwort passt, zählen Sie denn irgendwelche Beiträge in irgendein System, aus dem Sie später mal eine Altersrente erhalten werden oder die Sie bei Erwerbsminderung versorgt? Sind Sie Deutscher? Wo leben und arbeiten Sie denn?
Comboam 13.05.2019 | 17:06
Was für ein Troll? Verstehe hier ehrlich nur Bahnhof. Selbstverständlich bin ich Deutscher. Was sind das für Antworten auf meinen Beitrag.
Fagott am 13.05.2019 | 17:19
Was ganz genau steht denn auf diesem Zettel. Sie sind Deutscher, wissen aber nicht was DRV bedeutet...möchten Sie im Alter eine Rente beziehen? Woher kommt die wohl?
Comboam 13.05.2019 | 17:28
Vielen Dank für alle Antworten. Aber wirklich weiterhelfen konnten Sie mir nicht. Ich wende mich jetzt an einen echten Rentenfachmann. Vielleicht hat der eine Lebensbescheinigung.
Ulliam 13.05.2019 | 19:50
Hallo Combo, Man versteht nicht ganz: geht es im Beitrag um sie oder ihren Kumpel, der im Gefängnis sitzt?
W°lfgangam 13.05.2019 | 19:52
...wann wird die Entlassung erwartet - noch zu Lebzeiten? ;-) ...wurden überhaupt Rentenansprüche in D erworben? ...gibt es eine Altersangabe, um hypothetisch einen etwaige Altersrentenbeginn einzuschätzen? -> kann nur Regelaltersrente sein. > @Combo: Hier scheint ein Irrtum vorzuliegen. Es geht um meine eigene Rente. Ich habe mich wohl etwas kompliziert ausgedrückt. Ja haben Sie, wenn es Sie selbst betrifft, stellen Sie die Fragen konkret aus Ihrer Sicht und sorgen nicht für 'Verwirrung'. Wundersamerweise scheinen Sie ja Internet im südamerikanischen Knast (wo auch immer genau wissen Sie ja nicht mal ;-)) nutzen zu können ...kommen Sie @Combo, da geht noch was mehr an Eigeninformation – auch zur erforderlichen Lebensbescheinigung (die Anfrage der DRV hat Sie ja offensichtlich erreicht *hüstel) sind konkrete Informationen/wo/wie krieg ich's her, im Anforderungsschreiben bei Auslandsaufenthalt enthalten ...fragen die das freundliche Wachpersonal, ob die es Ihnen unterstützend von hinten noch mal vorlesen wollen ;-) Gruß w.
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