Hallo Combo,
ohne die geforderte Lebensbescheinigung wird Ihr "Kollege" keine weitere Rente erhalten können.
Die Lösung wird nur über den zuständigen Rentenversicherungsträger herbeigeführt werden können.
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Hallo Combo,
ohne die geforderte Lebensbescheinigung wird Ihr "Kollege" keine weitere Rente erhalten können.
Die Lösung wird nur über den zuständigen Rentenversicherungsträger herbeigeführt werden können.
Alles äußerst ominös. Ein kaum lesbarer Zettel nach langen Irrwegen aus einem südamerikanischen Gefängnis, in dem eine Lebensbescheinigung gefordert wird, die wiederum wichtig für die Rente des Fragesteller von Bedeutung sein soll, der wiederum gar keine Rente bezieht und auch mit dem Begriff Deutsche Rentenversicherung nichts anfangen kann. Also auf die richtige Auflösung bin ich gespannt.Ein Kollege hat mir die Nachricht überbringen lassen, dass die Rentenkasse eine Lebensbescheinigung haben möchte.Märchenstunde! Woher soll die DRV wissen, dass der Kollege irgendwo in Südamerika im Knast sitzt und warum überhaupt sollte eine LB beigebracht werden, wenn er nicht im Rentenbezug ist. Da will jemand Troll des Jahres werden.
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