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Experten-Antwort

Lebensnachweis

von Dr. Juergen A. Topp16.12.2010 | 09:27
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6 Antworten

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Zum Weiterbezug der Altersrente benoetigt man offensichtlich einen jaehrlich zu fuehrenden Lebensnachweis. Wo kann man einen Vordruck dazu downloaden, welchen Namen bzw. Formularnummer hat dieser Vordruck? Danke fuer eine Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Topp,

eine sogenannte Lebensbescheinigung (Bescheinigung zum Weiterbezug einer Rente bei Auslandsaufenthalt) wird von Rentenbeziehern bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland gefordert.

Ausnahmen hiervon bestehen ggf., soweit ein anderweitiger Informationsfluss (insbes. über den Tod eines Rentenbeziehers) gewährleistet ist. Dies ist z.B. der Fall, soweit mit dem ausländischen Staat ein maschineller Sterbedatenableich vereinbart wurde.

Da die deutschen Renten über den Rentenservice der Deutsche Post AG ausgezahlt werden, ist es auch gesetzliche Aufgabe des Rentenservice die Voraussetzungen für eine Zahlung zu überwachen. Dies geschieht in den einschlägigen Fällen durch Einforderung der "Lebensbescheinigung".

Sollte in Ihrem Fall eine solche Bescheinigung also erforderlich sein, erhalten Sie eine entsprechende Aufforderung durch den Rentenservice oder ggf. durch den deutschen Rentenversicherungsträger.

Normalerweise wird dieser Aufforderung der entsprechende Vordruck beigefügt sein. Ansonsten verweise ich ebenfalls auf die Internetseite des Rentenservice der Deutschene Post AG (www.rentenservice.com), wo diese Bescheinigung zum Download verfügbar ist.

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5 Antworten

Heinericham 16.12.2010 | 09:35
Es gibt keinen Vordruck. Ein entsprechenden Nachweis stellen die Standesämter der Gemeinde aus. Die/der Versicherte müssen dazu dort persönlich vorsprechen
Agnesam 16.12.2010 | 09:39
Hallo, in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es so etwas schon seit Jahren nicht mehr, zumindest bei Zahlungen im Inland. Agnes
Rentendocam 16.12.2010 | 10:46
Zum Weiterbezug der Altersrente benoetigt man offensichtlich einen jaehrlich zu fuehrenden Lebensnachweis. Wie kommen sie auf diese abstruse Aussage???? Einen jährlich zu führenden Lebensnachweis??? Nur wenn eine Zahlung Auslandsberühurng hat, dann fordert der ausländische Träger jährlich die Lebensbescheinigung an, diese bekommen sie allerdings direkt vom ausländischen Träger zugesandt.
Knut Rassmussenam 16.12.2010 | 12:16
diesen Vordruck rechtzeitig zugesandt.(Bei einer Auslandsrente vom jeweiligen Versicherungsträger) Bei einer deutschen Rente ist das ganze nur von Bedeutung, wenn Sie im Ausland leben. Sie können diesen Vordruck benutzen: http://www.rentenservice.com/dprs?tab=1&skin=hi&check=ye…
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