Sehr geehrter Herr Dr. Topp,
eine sogenannte Lebensbescheinigung (Bescheinigung zum Weiterbezug einer Rente bei Auslandsaufenthalt) wird von Rentenbeziehern bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland gefordert.
Ausnahmen hiervon bestehen ggf., soweit ein anderweitiger Informationsfluss (insbes. über den Tod eines Rentenbeziehers) gewährleistet ist. Dies ist z.B. der Fall, soweit mit dem ausländischen Staat ein maschineller Sterbedatenableich vereinbart wurde.
Da die deutschen Renten über den Rentenservice der Deutsche Post AG ausgezahlt werden, ist es auch gesetzliche Aufgabe des Rentenservice die Voraussetzungen für eine Zahlung zu überwachen. Dies geschieht in den einschlägigen Fällen durch Einforderung der "Lebensbescheinigung".
Sollte in Ihrem Fall eine solche Bescheinigung also erforderlich sein, erhalten Sie eine entsprechende Aufforderung durch den Rentenservice oder ggf. durch den deutschen Rentenversicherungsträger.
Normalerweise wird dieser Aufforderung der entsprechende Vordruck beigefügt sein. Ansonsten verweise ich ebenfalls auf die Internetseite des Rentenservice der Deutschene Post AG (www.rentenservice.com), wo diese Bescheinigung zum Download verfügbar ist.