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Lebensversicherung statt Rente?

von PeterPander22.01.2007 | 16:40
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Hallo, ich helfe meiner Tante bei der Altersvorsorge und stelle nun mit Erschrecken fest, dass Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur eine Rente von 115€ mtl. erhält, für den Einzahlungszeitraum von 18 Monaten 1974-1975, während einer Periode der Arbeitslosigkeit wegen Kindererziehung. Meine Tante ist 1968 aus Korea hierher gekommen, hat 1974 einen Deutschen geheiratet, eine Tochter, und ist seit 1984 Deutsche Staatsbürgerin. Sie war mit wenigen Veränderungen als Krankenpflegehelferin in einem kirchlichen Krankenhaus und einem kommunalen Krankenhaus tätig. Nun ist Sie mit 59 Jahren arbeitslos. Die Lebensversicherung wurde anstatt einer Rente abgeschlossen. Allerdings sind zahlreiche Veränderungen an der Versicherung vorgenommen worden, auch, als längst klar war, dass Sie auf lange Sicht in Deutschland bleiben würde. Meine Frage: Kann das korrekt sein? Ist sie nicht spätestens mit der Einbürgerung Rentenversicherungspflichtig ohne wenn und aber? Danke Peter

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern es sich bei der Versicherungsfreiheit um eine Befreiung nach §5 SGB VI handelt, musste dem Beschäftigten eine Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter zugesichert werden. Zur gesetzlichen Rentenversicherung wurden dann aus dieser Beschäftigung keine Beiträge mehr entrichtet.

3 Antworten

Bernhardam 22.01.2007 | 16:55
Normalerweise ist ein in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn Ihre Tante aber schon 1968 nach Deutschland gekommen ist, könnte es sein, dass sie eine befreiende Lebensversicherung abgeschlossen hatte, das war meines Wissens bis Ende 1967 (praktisch bis Mitte 1968) noch möglich, allerdings glaube ich nicht, dass Ihre Tante ein entsprechend hohes Einkommen hatte. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass sie als Mitglied einer kirchlichen Gemeinschaft nach § 5 Abs. 1 Nr 2 oder 3 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit war. In diesem Fall müsste aber eine gleichwertige Versorgung über diese kirchliche Gemeinschaft gewährleistet sein.
Bernhardam 22.01.2007 | 21:45
Also war Ihre Tante als Mitglied einer kirchlichen Gemeinschaft von der Versicherungspflicht befreit, soviel ist klar. Unklar ist, welche zeitliche Begrenzung Sie meinen, eine solche Befreiung ist nicht zeitlich begrenzt. Zur Frage der Gleichwertigkeit einer Lebensversicherung: Wenn eine Versicherte 35 Jahre lang Beiträge aus einem Einkommen von 70 % des Durchschnittsentgeltes zahlt, dann errechnet sich daraus im Westen eine monatliche Brutto-Altersrente ab 65 von: 35 x 0,7 x 26,13 € = 640 € Eine konstante lebenslange Leibrente gegen Einmalbeitrag in Höhe von 640 € (gesetzliche Renten sind nicht mehr dynamisch) kostet eine derzeit 65 Jahre alte Frau etwa 127.000 €. Wenn der derzeitige Rückkaufswert der Lebensversicherung also 120.000 € beträgt, dann wäre das unter obigen Annahmen (Beschäftigungsdauer, Höhe der Vergütung) mindestens gleichwertig (es kommen noch 6 Jahre Verzinsung dazu, wenn Ihre Tante jetzt 59 Jahre alt ist). Sollte stattdessen die Versicherungssumme 120.000 € betragen, dann kann es auch gut sein, dass die Auszahlung im Erlebensfall mehr als doppelt so hoch ist. In dem Fall stellt sich diese Frage bestimmt nicht mehr. Im Hinblick auf die Zukunft würde ich, wie wohl auch die meisten anderen Pflichtversicherten, jedenfalls gerne meine Rentenanwartschaft in eine entsprechend hohe Lebensversicherung umtauschen, selbst wenn ich dabei ganz erhebliche Verluste in Kauf nehmen müsste. Wesentlich ist auch, wer die Beiträge getragen hat: Pflichtversicherte Arbeitnehmer erhalten die Hälfte des Beitrages als steuerfreien Arbeitgeberanteil de facto zusätzlich zum nominalen Bruttogehalt. Entsprechend hätte der kirchliche Arbeitgeber also auch die Hälfte der Versicherungsbeiträge aufbringen müssen. Die gesetzliche Rente Ihrer Tante beruht nicht nur auf den Beiträgen, die während der Beschäftigung im kommunalen Krankenhaus gezahlt wurden, sondern wahrscheinlich auch auf Kindererziehungzeiten.
PeterPanderam 22.01.2007 | 19:46
Danke fürs erste! In dem entsprechenden § ist von einer zeitlichen Begrenzung die Rede. eine solche ist hier aber nicht gegeben. Als meine Tante 1971 nach Deutschland kam, arbeitete Sie zuerst in einem kirchlichen Krankenhaus, heiratete eine Deutschen, war dann etwa 1 Jahr Mutterschafts-Arbeitslos, arbeitete dann für 9 Monate in einem kommunalen Krankenhaus (und war hier gesetzlich versichert), war wider kurz arbeitslos und kehrte dann in das kirchliche Krankenhaus zurück, wo sie für knapp 30 Jahre arbeitete. Bei ihrer Rückkehr wurde ihr mitgeteilt, dass sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung übernommen werden könne, da schon einmal eine Befreiung vorlag. Zu diesem Zeitpunkt war Sie verheiratet und hatte ein Kind. Von einer zeitlichen Begrenzung des Arbeitsverhältnisses oder des Aufenthalts in Deutschland kann hier also keine Rede mehr sein. Dies schlägt sich auch in der abgeschlossenen Lebensversicherung (einer kirchlichen Versicherung) nieder, welche eine Laufzeit bis etwa zum 60. Lebensjahr hat. Weiterhin ist die Frage, ob eine Lebensversicherung mit etwa 120.000€ als gleichwertig angesehen werden kann..? Für mich sieht das so aus, als ob sich das Krankenhaus um die gesetzliche Versicherung gedrückt hat, und die Versicherung des Alters allein der Angestellten überlassen hat.
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