Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springen"-_-" dürfte mit seiner Bemerkung, "aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung...", wohl gemeint haben, dass die gesetzliche Rentenversicherung dem Versicherten eine zeitnahe Beantragung der Erstattung empfehlen würde, da das Geld nicht verzinst wird und die Rentenversicherung grundsätzlich umfassend und vollständig zu beraten hat. Hierzu zählt aber auch, dass ein Lebenszeitbeamter, der eventuell nach Jahren aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird. Im vorliegenden Fall wären alle bis zur Erstattung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten untergegangen. Sollten also bei "Heinz" Zweifel bestehen, ob er bis zur Pensionierung Lebenszeitbeamter bleiben will, dann kann es durchaus Sinn machen von einer zeitnahen Erstattung abzusehen.
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