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Experten-Antwort

Lehre ab 14. Lebensjahr

von Sylvia Schröder09.11.2014 | 15:58
2509 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1952 und habe 1967 eine Lehre begonnen, also mit 15 Jahren. Für die Lehre ab dem 14. Lebensjahr wurden Pflichtbeiträge entrichtet. Werden diese Jahre bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres nun als Wartezeiten gerechnet oder nicht. Sind Pflichtbeitragszeiten immer Wartezeiten? Ich habe unter Forensuche keine Antworten gefunden. Ich möchte mit 63 in die Rente gehen und würde bei Anrechnung dieser Zeiten und der ALG1-Zeiten auf fast 46 Jahre kommen. 2 Jahre und 3 Monte habe ich keine Beiträge wegen Selbstständigkeit eingezahlt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Schröder,

auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, Zeiten mit geringfügiger, nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung (anteilig), Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Wehr- oder Zivildienstpflicht, nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen sowie Ersatzzeiten angerechnet. Auch Zeiten des Bezugs von Übergangsgeld und von Leistungen bei Krankheit zählen mit. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit und freiwillige Beiträge berücksichtigt.

Pflichtbeiträge zählen unabhängig vom Lebensalter mit.

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2 Antworten

KSCam 09.11.2014 | 18:32
Ja, Pflichtbeiträge zählen immer, egal mit welchem Alter.
Matze72am 09.11.2014 | 22:47
Welche Zeiten für die Wartezeit von 45 Jahren hinzugerechnet werden (und welche eventuell auch nicht [Ausnahme bei ALG I vorhanden !]), können Sie der Übersicht auf dieser Seite entnehmen (2. Punkt): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Al… Damit Sie es schwarz auf weiß haben, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger sich eine "Rentenauskunft" für eine "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" anfordern.
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