Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenInwieweit es sich bei der von Ihnen in der Schweiz ausgeführten Beschäftigung um eine Anrechnungszeit oder um eine Beitragszeit handelt, lassen Sie bitte im Zuge einer Kontenklärung und unter Vorlage der Nachweise über diese Tätigkeit bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger schriftlich abklären. Verweise auch noch auf 2 Broschüren der Deutschen Rentenversicherung, "Leben und arbeiten in Europa" bzw "Rente mit 67 - was ändert sich für mich", die Sie sich jederzeit herunterladen können.
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