Als Beamter sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei, diese Freiheit erstreckt sich jedoch nur auf die Beschäftigung als Beamter. Eine zusätzliche selbständige Tätigkeit ist grundsätzlich versicherungspflichtig. Nur dann, wenn die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft, die für das eigentliche Dienstverhältnis als Beamter unterstellt wird, sich auch auf die weitere Tätigkeit erstreckt, besteht auch für diese Tätigkeit Versicherungsfreiheit. Dies erfordert jedoch eine förmliche Gewährleistungsentscheidung, die vom zuständigen Bundesminister bzw. von der obersten Verwaltungsbehörde des Landes ausgestellt werden muss.