Hallo horst k,
es ist generell Aufgabe der Reha-Einrichtung, die für das Erreichen des Ausbildungsziels notwendigen Geräte zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Nutzungsmöglichkeiten zu gewährleisten.
Daher besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit der zusätzlichen Bereitstellung und Förderung eines Personalcomputers für den Rehabilitanden durch den Reha-Träger eine Leistung.
Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Berufsförderungswerken ist die Bezuschussung eines Personalcomputers generell ausgeschlossen, da die Berufsförderungswerke entsprechende Übungsmöglichkeiten auch außerhalb der originären Ausbildungszeiten anbieten.
Wegen der Frage der konkreten Übungsmöglichkeiten (Zeit und Ort) wenden Sie sich bitte, an Ihre Ausbildungseinrichtung. Sollte hierbei keine einvernehmliche Lösung erzielt werden können empfiehlt es sich Kontakt mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater aufzunehmen.