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Leibrente und Versorgungsausgleich

von Hajo26.09.2007 | 19:00
1545 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Berechtigt der Bezug einer nach rechtskräftigem Versorgungsausgleich von dritter Seite gezahlten Leibrente eine Abänderung des VA durch den Verpflichteten? Ich hoffe, daß mir hier jemand Auskunft geben kann und sage schon einmal meinen Dank dafür.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo "Hajo",

grundsätzlich werden bei einem Versorgungsausgleich nur die Versorgungen berücksichtigt, die während der Ehezeit erworben oder aufrechterhalten wurden.

Ob die "Leibrente" bei dem Versorgungsausgleich berücksichtigt wurde, können Sie dem Urteil entnehmen. Hätte diese aus den zuvor genannten Gründen berücksichtigt werden müssen, könne die Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen eine Abänderung der Entscheidung beim Familiengericht beantragen. Wenden Sie sich dazu mit den entsprechenden Unterlagen (Urteil und Rentenbescheid) an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

1 Antworten

Karl-Heinricham 26.09.2007 | 20:51
Wann wurden denn die Beiträge für die Leibrente gezahlt? Während der Ehezeit? Wurden diese in den VA mit einbezogen? Oder vergessen? Wenn sie nach der Ehezeit gezahlt wurden, ist dies für den VA ohne Belang. Wurden sie während der Ehezeit gezahlt, ist die Rente mit dem VA ausgeglichen worden. Es sei denn dies wurde vergessen, was aber eher unwahrscheinlich sein dürfte. Also einfach mal im Urteil schauen...
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