Hallo "Hajo",
grundsätzlich werden bei einem Versorgungsausgleich nur die Versorgungen berücksichtigt, die während der Ehezeit erworben oder aufrechterhalten wurden.
Ob die "Leibrente" bei dem Versorgungsausgleich berücksichtigt wurde, können Sie dem Urteil entnehmen. Hätte diese aus den zuvor genannten Gründen berücksichtigt werden müssen, könne die Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen eine Abänderung der Entscheidung beim Familiengericht beantragen. Wenden Sie sich dazu mit den entsprechenden Unterlagen (Urteil und Rentenbescheid) an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung