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Experten-Antwort

Leistung der Pflegekasse, berücksichtigt 45 Beitragsj.

von Helga Sch.28.02.2018 | 14:12
314 Ansichten
6 Antworten

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Melde mich nochmal, versuche meine Frage besser zu stellen.Gehe 20 Std. arbeiten, zusätzlich pflege ich Mutter Pflegegrad 3. Habe mit 64J. u 2 Monate meine 45 Beitragsj. 59 geb. Pflegekasse zahlt Beiträge an die Rentenvers. Pflegegrad 3. Wenn ich jetzt nicht mehr arbeiten gehen würde, zählt auch nur die Pflege bei den 45 J. mit dazu?, ohne in einem Arbeitsverhältnis zu stehen? Sollte das so sein würde ich zu Hause bleiben, zur Zeit habe ich fast 24 Std Job. Danke nochmal

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.02.2018 | 16:35

Auch Pflichtbeitragszeiten aufgrund der Pflege zählen mit zu den 45 Versicherungsjahren.

5 Antworten

Schadeam 28.02.2018 | 14:19
Ja, wie oft wollen Sie das noch fragen, ist doch bereits eindeutig beantwortet.
Helga Sch.am 28.02.2018 | 15:07
Sorry, Volksschüler brauchen etwas länger
Frühstücksmeisteram 28.02.2018 | 14:52
Wenn die Pflegekasse der Mutter Beiträge in Ihre Rentenversicherung zahlt. JA Warum melden Sie sich nach Kündigung nicht arbeitslos? einen Kündigungsgrund wird sich doch finden... Burn-out z. B..... Der Hausarzt ist doch bestimmt auf Ihrer Seite... Auf Rente warten können Sie immer noch, auch während der Pflege.
Fastrentneram 28.02.2018 | 15:42
Genau diese Frage wurde doch schon eindeutig beantwortet!
senf-dazuam 28.02.2018 | 17:35
Hallo Helga Sch! Lesen Sie sich auch einmal die Infos der DRV dazu durch: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentbl… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/1… Wichtig ist auch, dass Sie mindestens an zwei Tagen pro Woche mindestens 10 Stunden lang pflegen und maximal 30 h pro Woche nebenbei arbeiten.
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