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Experten-Antwort

Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Hilfe 28.04.2020 | 21:16
218 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich habe eine Psychosomatische Reha erst abgeschlossen. Als ich gegangen bin bekam ich eine Seite als vorläufiger Entlassungsbericht mit Arbeitsfähig 6-8 Std ES WAR KEIN KREUTZ BEI PRÜFUNG ZUR ATEILHABE AM ARBEITSLEBEN. So nun habe ich ALG 1 bekommen und auch genehmigt bekommen ,aber ich muss bei der DRV einen Lta Antrag stellen , den in meinem Vollen Entlassungbericht steht ,bevor es zu eine Chronifizierung kommt ,halten sie es für dringend wieder ins Arbeitsleben zurück zu gehen , hierbei wäre eine LTA angeraten ,möglichst als Maßnahme einer Beruflichen Neuorientierung. Naja ich so geil direkt Umschulung mit beantragen , so nun wurde der LTA Antrag abgelehnt Grund war ich soll in meinem Letzten Beruf weiter Arbeiten, das Arbeitsamt wollte das ich direkt einen Wiederspruch mache, habe ich auch getan und angerufen und gefragt ob die meinen Entlassung Bericht nicht haben , sie meinten doch Automatisch da die Reha von der DRV vorgeschlagen wurde... Der Wiederspruch wurde auch abgelehnt und ist jetzt bei einem Wiederausschusverfshren ,wie stehen nun die Chancen den ich habe keinen neuen Berichte dazu gesendet , nur nochmal die Seite worauf steht das eine Lta angeraten wird , bestehen Chancen noch oder eher nicht ,ich habe ja nicht nur eine Umschulung beantragt , mein SB meinte wenn man einen LTA Antrag ausfüllt beantragt man automatisch alle Leistungen . Reicht das nun nicht was im vollständigwn Bericht drin steht ? MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hilfe,

wir können leider hier im Forum keine genauen Auskünfte zu Ihrem Widerspruchsverfahren geben.

Wenn keine neuen Unterlagen im Widerspruchsverfahren vorgelegt wurden, kann es durchaus sein, dass die Ärzte der Rentenversicherung weiterhin bei Ihrer Meinung bleiben, dass Sie Ihren bisherigen Beruf weiterhin ausüben können.

Setzten Sie sich am Besten direkt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung und reichen Sie eventuell neue ärztliche Unterlagen oder Befunde ein.

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2 Antworten

KSCam 28.04.2020 | 21:32
Das kann Ihnen keiner von außen beantworten. Der Arzt in der Reha war wohl der Meinung (irgendwelche) LTA Maßnahmen seien anzuraten.(Hilfsmittel, Einarbeitungszuschüsse, Lehrgänge zur Qualifizierung, Umschulung?) Die Ärzte der DRV sehen das wohl anders und meinen Sie können auch im bisherigen Bereich arbeiten. Wer soll nun im Forum wissen welche ärztliche Meinung stimmt und welche nicht? Da man auch nicht mehr von Ihnen weiß (Alter, bisherige Tätigkeit, Art der Erkrankung) können Sie mit Ihrer Fragestellung auch zum Wahrsager gehen oder auch auswürfeln welche ärztliche Meinung zutrifft.
Hilfeam 28.04.2020 | 21:44
Hallo und danke für Ihre Antwort , ich bin 36 Jahre alt und bin vorher als Bäckereifachveräuferin tätig gewesen :) , arbeiten sollte kein Problem sein :) Im bericht steht noch drinnen das sich nicht von überdauernden quantitaiven und qualitativen Leistungbildeinschränkungen für die Letzte Täigkeit sehen sowie für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diagnose möchte ich in einem Froum nur sehr ungerne Sagen , ich kann nur sagen das ich mittlerweile sehr gut mit klar komm und es beinahe fast verschwunden ist nach der langen Zeit habe mich auch mittlerweile wieder Beworben :)
Deutsche Rentenversicherung
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