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Experten-Antwort

Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Paul5106.01.2017 | 13:53
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9 Antworten

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Hallo, Ich habe jetzt ein Bescheid bekommen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Nun wurde mir aber gesagt, das die DRV keine Fernlehrgänge unterstützt, nur wo man Präsent ist. Sprich, wo man als Teilnehmer immer in der Ausbildungsstätte sein muß. Aber ich wollte das als Fernlehrgang machen. Genehmigt die DRV diese Lehrgänge nicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paul 51,

Sie haben Recht mit Ihrer Aussage, sonst stünde es nicht so in dem Bescheid.

Demnach müssen Sie wohl eine Präsenzausbildung wahrnehmen.

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8 Antworten

Paul51am 06.01.2017 | 21:17
Das bestimmt nicht, warum soll ich Schummeln. Das was ich da machen würde ist eine Weiterbildung in meinem Beruf. Weil diese dann berufsbegleitend sind. Außerdem habe ich nochmal in den Bescheid geschaut. Folgender Wortlaut: " Art, dauer und Umfang der Leistungen sind noch festzulegen. Bei der Auswahl der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Ihre Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeiten sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Sie erhalten in Kürze weitere Mitteilungen von uns. Für Sie kommt eine innerbetriebliche Umsetzung in Betracht. Wir empfehlen Ihnen, zunächst mit Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit einer Umsetzung innerhalb des Betriebes zu besprechen. Grundsätzlich erklären wir uns bereit, einen Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber zu leisten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber die zum Erreichen der vollen Leistungsfähigkeit notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten am Arbeitsplatz vermittelt oder einen Ihrem Leistungsvermögen angemessenen Dauerarbeitsplatz bietet. " Das war und ist der Wortlaut im Bescheid den ich bekommen habe. Nun kann mir mal einer das richtig Deutlich machen, was da alles mit gemeint ist? Fakt ist, das ich meinen Beruf als Schweißer nicht mehr ausüben kann so wie er mal war. Darf in den nächsten 6 Monaten keine Gewicht bis zu 10 kg heben oder bewegen und langfristig nicht mehr wie 20 kg. Das einzige was ich machen kann ist, irgendwas in der Schweißaufsicht oder Prüftechnik etc. So, das war jetzt mal etwas ausführlicher wie meine Situation ist. Gruß Paul51
Paul51am 06.01.2017 | 21:20
Hallo KSC, nein ist bis jetzt noch nicht entschieden.
KSCam 06.01.2017 | 21:15
Alle individuellen Fragen rund um die konkrete Maßnahme klären Sie direkt mit der Sachbearbeitung (Telefonnummer steht garantiert auf dem Bescheid) oder mit Ihrem Rehaberater. Ist überhaupt schon klar, was genau gefördert wird?
Paul51am 08.01.2017 | 20:27
Nun wollte ich nur wissen, ob die DRV auch solche Fernlehrgänge finanziert. Da man sich frühzeitig da Anmelden muß. Nun muß ich auch erst sehen, was mein Arbeitgeber dazu sagt, wenn er beide Stellungnahme beider Ärzte liest. Die haben mir jetzt schon das geschrieben, was dann nach der Operation passiert bzw. was ich dann noch machen darf oder nicht. Fakt ist aber jetzt schon, das ich meinen Beruf nicht mehr so ausüben kann wie es mal war. Dazu soll ja eine innerbetriebliche Umsetzung geschehen.
???am 09.01.2017 | 14:06
Die DRV möchte Ihr Arbeitsverhältniss erhalten und zielt auf eine innerbetriebliche Umsetzung ab. Das wollen Sie doch auch, oder habe ich da was falsch verstanden? Damit sind Sie und die DRV sich erstmal einig. Der nächste Schritt ist, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber reden. Wichtig ist zu klären, unter welchen Voraussetzungen er Sie weiterbeschäftigen kann und welche Qualifikationen Sie dazu brauchen. Auch Arbeitgeber haben da so manchmal ihre Vorstellungen, was Kurse usw anbelangt. Wenn Sie sich mit ihrem Arbeitgeber einig sind, muss Ihr Arbeitgeber das schriftlich für die DRV bestätigen. So etwa " ich werde Herrn Paul als xxx beschäftigen, sobald er Kurs zzz erfolgreich absolviert hat". Das schicken Sie mit einer Beschreibung Ihres neuen Arbeitsplatzes und den Unterlagen der nötigen Fortbildung an Ihre DRV und beantragen die Kostenübernahhme. Die DRV prüft dann, ob die Kosten übernommen werden können (z.B. ob der neue Arbeitsplatz auch wirklich gesundheitlich passend ist).
Paul51am 15.01.2017 | 22:09
Das will ich ja auch, das das Arbeitsverhältnis weitergeführt wird. Jetzt habe ich den Chef´s erstmal alles hingeschickt, per Brief, sprich den Bescheid von der DRV und die ärztlichen Stellungnahme was nach der Operation wird. Und auch den Chef´s einige Vorschläge gemacht, wo ich denke, wo ich dann einen neuen innerbetrieblichen Arbeitsplatz sehe, entsprechend meinen Qualifikationen und Kenntnissen. Bin in dieser Firma seit 20 Jahren und kenne alle Arbeitsabläufe. Habe quasi die Firma mit aufgebaut. Hatte auch um ein Gesprächstermin gebeten. Nun warte ich, das sie mir ein Termin geben, wo ich mit beiden mich mal an ein Tisch setze und wir darüber reden. Vielleicht kann man ja schon vor der Operation vieles Regeln und Klären. Da mir der Arzt aus dem Krankenhaus jetzt schon eine Bestätigung gesendet hat, was nach der Operation und nach der Genesungsphase geschieht. Was ich dann noch machen kann und darf.
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