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Experten-Antwort

Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Wolf - Rüdiger Kurpfalz22.12.2019 | 20:38
421 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Erwerbsminderungsantrag wurde abgelehnt ; der Widerspruch läuft. Ich ( 59 Jahre ) war vor der Reha arbeitsunfähig und mein Zustand hat sich durch die Reha sogar verschlechtert. Ich wurde aus der Reha arbeitsunfähig entlassen und bin auch weiterhin arbeitsunfähig bis auf weiteres. Jetzt hat die Rentenversicherung eine Durchführung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben befürwortet und ich soll in max. 14 Tagen antworten. Das verstehe ich nicht : ich war arbeitsunfähig und bin auch weiterhin arbeitsunfähig (für den letzten Beruf unter 3 Stunden einsatzfähig ) aber für den allgemeinen Arbeitsmarkt angeblich über 6 Stunden. Wie kann oder soll ein Arbeitsunfähiger ( vom Arzt durchgehend krank geschrieben )an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen ? Ist das eine Verarsche ? Ich kann nicht einmal mehr 3 Stunden täglich arbeiten und habe schon x - neue Arbeitsstellen jeweils nach wenigen Tagen wieder aufgeben müssen ( im Zeitraum von 2016 - 2019 ). Ich bitte um Ihre Einschätzung und wie soll ich mich verhalten ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.12.2019 | 14:26

Hallo Wolf-Rüdiger Kurpfalz,

Grundlage für die Entscheidungen des Rentenversicherungsträgers sind die vorliegenden medizinischen Unterlagen. Welche Möglichkeiten bestehen und wie weiter verfahren wird, können sie im Rahmen dieser Einzelfallentscheidungen nur direkt mit ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären. In diesem Forum können wir zu ihrem Fall leider keine Stellungnahme abgeben.

5 Antworten

Ach wasam 23.12.2019 | 06:42
Arbeitsunfähig heißt nicht erwerbsgemindert! Ihr Arzt schreibt Sie immer nur für Ihren aktuellen Job arbeitsunfähig, mehr kann er ja gar nicht. Das kann Ihnen hier nicht beantwortet werden.
Marionam 23.12.2019 | 06:55
Evtl. sollten Sie sich vom Arzt bestätigen lassen, dass Sie nicht fähig sind, an der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben teilzunehmen..?, bzw. anzweifeln, dass die LTA einen Erfolg bringen wird... Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Miniam 23.12.2019 | 09:01
Hallo, vielleicht sollten Sie Ihren Reha Berater bitten Ihnen zu erklären, welche Art von LTA in Ihrem Fall in Frage kommt und vorallen sinnvoll wäre.
Wolf - Rüdigeram 23.12.2019 | 12:12
Guten Morgen Allerseits : man kann keinen Wiederspruch einlegen. Man kann nur ja oder nein ankreuzen !
Schadeam 23.12.2019 | 14:35
Dann will die DRV wahrscheinlich nur von Ihnen wissen ob Sie an LTA interessiert sind (sind allgemein gesagt Hilfen wieder in Arbeit zu kommen z.B. Einarbeitungszuschuß, ein Lehrgang, ein Qualifizierungskurs,....). Wenn Sie das nicht wollen, kreuzen Sie einfach nein an - gegen Ihren Willen machen solche Maßnahmen eh keinen Sinn und dann kann sich der Rehaberatungsdienst das "Gedöhns mit Ihnen sparen". Dann gehts halt ohne LTA darum einen passenden Job zu bekommen bis Sie in Altersrente sind, oder eine EM rente durch ist, oder....
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