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Experten-Antwort

Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben abbrechen?

von Gerhild06.06.2013 | 21:28
3785 Ansichten
5 Antworten

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Meine Tochter 45 kaputte Bandscheibe/Burn Out ist seit drei Wochen in einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben.Sie arbeitet halbtags(2Kinder noch im Haushalt)und hat mich zusätzlich immer noch mit versorgt. Ich sehe dass die Vollzeitmaßnahme sie zunehmend belastet und sie am Ende ihrer Kräfte ist.Ich kann ihr gar nicht helfen, da ich selber gehbehindert bin und habe Angst, dass sie jetzt zusammen brechen wird. Die Leute dort vor Ort scheinen total desinteressiert und meinen, sie müsse das durchstehen,eine Eu Rente wird nicht durchkommen. Kann sie die Maßnahme selber abbrechen, wenn keiner das sieht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Tatsächlich kann der Rentenversicherungsträger Ihre Tochter nicht zwingen, die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben weiter zu führen.

Empfehlenswert ist auf jeden Fall vor Abbruch eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen

Rehafachberater, um über die Situation zu sprechen und mögliche andere Wege aufzuzeigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Higham 06.06.2013 | 22:41
wenn keiner das sieht kann Sie abbrechen.
stuosiam 07.06.2013 | 04:33
hallo, wer sagt denn dass ew nicht durchkommt??? dass entscheidet letztlich die rentenkasse und nicht die rehaklinik. sollte im entlassungsbericht einer aus ihrer sicht falsche beurteilungen bzw. falsche diagnosen erfasst sein, dann sofort dies mit begründungen der rv mitteilen und um erneute überprüfung durch ev. gutachter bitten. auch ihre behandelnen ärzte werden ja dann bei den befundberichten für die rv dies so wiederspiegeln, so dass bei einer ev. ablehnung der rente ein widerspruch erfolgen kann, dazu lässt man sich dann die gutachten bzw. die stellungnahme des beratungsäztlichendienstes der rv in kopie senden. also nicht irre machen lassen v irgendwelchen aussagen der rehaärzte abwarten was im entlassungsbericht schriftlich fixiert wurde.
stuosiam 07.06.2013 | 04:37
ich sehe gerade, dass sie garnicht in einer reha ist, also wenn ihre tochter die maßnahme nicht mehr aus med. gründen absolvieren kann, dann zum behandenen arzt und au schreiben lassen, denn niemand kann sie zwingen auf kosten der gesundheit zu arbeiten bzw. eine maßnahme welcher art auch immer durchzuführen.
Schadeam 07.06.2013 | 08:04
Natürlich kann sie die Maßnahme abbrechen, eine berufliche Reha macht man ja schließlich freiwillig (in der Hoffnung, dass sich später ein Arbeitsplatz findet). Mit den Konsequenzen, die ein Abbruch nach sich ziehen kann, muss sie dann auch leben (Verschlechterung der Situation am Arbeitsplatz). Ob man auch etwas an der häuslichen Situation ändern könnte (Kinder, bzw. Partner mehr in die Hausarbeit integrieren) um so eine Entlastung zu haben, steht auf einem anderen Blatt.
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