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Experten-Antwort

Leistungen zum Erlangen eines Arbeitsplatzes

von Preißer23.06.2015 | 09:53
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, folgendes: Ich bin seit April 20152015 auf 450.- angestellt. Eigentlich sollte ich ab Juli eine Teilzeitanstellung bekommen. Da aber diese Kollegin doch nicht kündigt, wie es geplant war, bekomme ich aus finanziellen Gründen die Aufstockung nicht. Meine Frage: Ist es möglich, dass die DRV meinen AG finanziell unterstützt dass ich diese Teilzeitbeschäftigung bekomme?Einen Bescheid für Eingliederungszuschuss habe ich bereits. Denn ab 01.12.15 läuft mein ALG I aus. Und ich würde ins Harz4 fallen, da ich nicht verheiratet bin und dementsprechend versichert werden muss. Kann mir bitte jemand weiterhelfen? MfG, S. Preißer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

es besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen von LTA-Maßnahmen auch Lohnkostenzuschüsse an den Arbeitgeber gezahlt werden. Dafür ist es allerdings notwendig, dass der Arbeitgeber auch bereit ist, sie einzustellen.

Da Ihnen bereits ein Eingliederungszuschuß bewilligt wurde, sollen sollten Sie in einem Gespräch mit dem Reha-Fachberater der DRV und Ihnem Arbeitgeber klären, welche weiteren Möglichkeiten bestehen.

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