Hallo Tosa,
bei der Vielzahl der von Ihnen gestellten Fragen kann Ihnen sinnvollerweise nur empfohlen werden einen Termin mit dem für Sie zuständigen Reha-Fachberater zu vereinbaren. Im Rahmen dieses Gespräches lassen sich sicherlich die noch bestehenden Unklarheiten ausräumen.
Im übrigen müsste im dem Bewilligungsbescheid über die Abklärung der beruflichen Eignung (Reha-Assesment) eine Aussage über einen möglichen Übergangsgeldanspruch enthalten sein.