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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Tosa01.07.2008 | 14:27
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin selbstständiger Handwerker. Wegen meiner Rückenerkrankung(Skoliose)bin ich in der Ausübung meiner Arbeit eingeschränkt und weiß nicht wie lange ich noch voll arbeitsfähig bin. Während einer Kur hat man mir geraten mich beruflich umzuorientieren bzw. mir eine Arbeit zu suchen, die ich wenn möglich bis zum Renteneintritt ohne wesentliche gesundheitliche Beeinträchtigungen ausüben kann. Ich habe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bereits 2005 beantragt und bewilligt bekommen, hatte aber bisher noch keine Möglichkeit diese in Anspruch zu nehmen. Jetzt habe ich nochmals nachgefragt und es mußte ein neuer Antrag gestellt werden. Jetzt hat man mich zu einem Reha-Assesment angemeldet, wo erst mal geprüft werden soll, welche beruflichen Handlungsfelder unter Berücksichtigung berufskundlicher und gesundheitlicher Voraussetzungen möglich sind. Es stellt sich mir die Frage wer mir den Einkommensausfall bezahlt. So ein Reha-Assessment geht i.d.R. eine Woche, in der ich meine Aufträge nicht erfüllen kann. Und was ist wenn ich so eine Qualifizierung mache - woher bekomme ich dann mein Geld? Muss ich arbeitslos sein um die Leistungen überhaupt zu bekommen? Ich hätte die Möglichkeit von einem Unternehmen dauerhaft eingestellt zu werden. Der Arbeitsplatz lässt sich auch mit meiner Erkrankung vereinbaren. Allerdings ist nur eine gründliche Einarbeitung notwendig. Welche Leistungen können an den Arbeitgeber gezahlt werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Tosa,

bei der Vielzahl der von Ihnen gestellten Fragen kann Ihnen sinnvollerweise nur empfohlen werden einen Termin mit dem für Sie zuständigen Reha-Fachberater zu vereinbaren. Im Rahmen dieses Gespräches lassen sich sicherlich die noch bestehenden Unklarheiten ausräumen.

Im übrigen müsste im dem Bewilligungsbescheid über die Abklärung der beruflichen Eignung (Reha-Assesment) eine Aussage über einen möglichen Übergangsgeldanspruch enthalten sein.

1 Antworten

rehaam 01.07.2008 | 15:08
- Eine Berufsfindung/Arbeitserprobung zählt nicht als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, normalerweise werden bisher gezahlte Leistungen weitergezahlt. Als selbständiger würde ich mal ganz genau beim zuständigen Rehaberater nachfragen vielleicht gibt es Möglichkeiten. - Während einer Qualifizierung besteht immer Anspruch auf Übergangsgeld - Für Leistungen an ein Unternehmen fragen Sie auch am besten den Rehaberater, grundsätzlich kann z.B. für einige Monate ein Teil des Gehalts übernehmen, technische Hilfsmittel sind auch noch eine Option oder Kurse die Sie zur Berufsausübung benötigen. Wie gesagt das meiste wird aber im Einzelfall geprüft wie und was gemacht daher sollten Sie am besten zu einem Gespräch beim Rehafachebrater. Voraussetzungen sind prinzipiell immer die versicherungsrechtlichen (Wartezeit von 15 Jahren) und persönliche (sie können Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben) + der neue Arbeitsplatz/Beruf muss natürlich leidensgerecht sein.
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