Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSowohl der Verfahrensablauf im Widerspruchsverfahren - bei positivem Ausgang - wie auch die zu erwartenden Fragen vom Rehafachberater wurden erläutert. Dem ist nichts hinzuzufügen.
MfG
Sie können formell eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der übergeordneten Stelle einreichen.
Die Fachaufsichtsbeschwerde hat das Ziel, dass die angegriffene Behörde ihr Verhalten in einem Einzelfall ändert, und damit dem Beschwerdeführer nachgibt.
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