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leistungen zur teilhabe am arbeitsleben

von murle17.08.2007 | 09:03
1937 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, im Dezember 2006 stellte ich gemeinsam mit meinem Facharzt einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ich war fast anderthalb Jahre aufgrund von Depressionen ausgelöst durch schweres Mobbing krank geschrieben. Zwischenzeitlich erfolgten medizinische Reha, ambulante Therapie sowie ein Klinikaufenthalt. Die berufliche Reha bekam ich abgelehnt. Ich ging im Februar in den Widerspruch. Im März erfolgte ein Gutachten seitens des Rentenversicherers, der die berufliche Reha befürwortete. Dann kam ein Klinikaufenthalt. Die Rentenversicherung wartete den Bericht ab. Nun endlich im Juli ist der Vorgang zur Bearbeitung des Widerspruchs beendet und die Unterlagen wurden in die Widerspruchsstelle weiter geleitet. Wie lange muss ich denn nun noch auf eine Entscheidung warten. Meine Zeit läuft weg. Auch beruflich. Was gibt es für Erfahrungen, wie lange sich das Verfahren jetzt noch hinziehen kann? Für eine Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar.

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 17.08.2007 | 12:24

Sowohl der Verfahrensablauf im Widerspruchsverfahren - bei positivem Ausgang - wie auch die zu erwartenden Fragen vom Rehafachberater wurden erläutert. Dem ist nichts hinzuzufügen.

MfG

Moderatoren-Antwortam 21.08.2007 | 09:15

Sie können formell eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der übergeordneten Stelle einreichen.

Die Fachaufsichtsbeschwerde hat das Ziel, dass die angegriffene Behörde ihr Verhalten in einem Einzelfall ändert, und damit dem Beschwerdeführer nachgibt.

3 Antworten

Nixam 17.08.2007 | 10:00
Die Widerspruchsstelle legt die komplette Akte mit dem neuen Krankenhausbericht dem Ärztlichen Dienst des RV-Trägers vor. Es dauert 14 Tage,bis die Akte von dort wieder bei der Widerspruchsstelle zurück ist. Steht dort in der ärztlichen Stellungnahme des Ärztlichen Dienstes der DRV, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben befürwortet werden, dann wird die Akte an die zuständige Arbeitsgruppe des Bereichs Rehabilitation gesandt. Eine Woche später ist der Vorgang dort beim zuständigen Sachbearbeiter auf dem Tisch. Anschliessend wird der Vorgang dem Fachberater für Rehabilitation vorgelegt, der Sie zu einem Beratungsgespräch einlädt. Das wiederum ist abhängig vom Terminkalender des Fachberaters. Am Besten: Sie rufen nach 3 Wochen beim Sachbearbeiter an und fragen, ob der Vorgang schon dem Fachberater vorgelegt wurde. Dann wissen Sie mehr. Eine Entscheidung, WELCHE ART VON MASSNAHME bei Ihnen durchgeführt wird, wird erst gefällt, nachdem Sie dieses Gespräch beim Fachberater für Rehabilitation hatten. Da bespricht man mit Ihnen, welche LEistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie in Frage kommen.
Schadeam 17.08.2007 | 10:19
als Ergänzung zu Nix rate ich Ihnen, sich genaue Vorstellungen zu machen welche Art von Maßnahme Sie anstreben. Soll das eine neue Ausbildung, ein spezieller Lehrgang, oder ein möglicher Einarbeitungszuschuss sein? Oder geht es um spezielle Hilfsmittel? Bietet der bisherige Arbeitgeber Ihnen eine andere Arbeit? Ist von der medizinischen Seite geklärt, was Sie künftig noch arbeiten können und was nicht (solange das nämlich unklar ist, wird es zu keiner konkreten Maßnahme kommen)? Diese und andere Fragen, wird der REHA Berater stellen, da ist es vorteilhaft, wenn Sie genau wissen, was Sie durch die "Teilhabe" erreichen wollen.
murleam 20.08.2007 | 17:15
Vielen Dank für Ihre Antworten. Ich habe mich bereits umgeschaut, was ich machen kann. Es geht nicht um eine Umschulung, sondern um einen Anpassungslehrgang, der über längere Zeit geht. Das liegt dem Rentenversicherer alles schon viele Monate vor. Und dioch geht nichts vorwärts. In der Widerspruchsstelle ist mein Verfahren nun auch schon über einen Monat. Heute habe ich wieder den Sachbearbeiter angerufen. Die Auskunft: es ist in der Widerspruchsstelle. Wie lange es dauert, können sie mir nicht sagen. Gibt es denn da keine zeitliche Begrenzung, wie lange der Vorgang dort verbleiben kann? Es geht um meine Rückkher in meinen alten Beruf, was von mehreren Ärzten und auch dem Gutachter befürwortet wurde. 9 Monate Wartezeit für ein Verfahren für eine berufliche Reha finde ich entschieden zu lang. Kann ich da noch etwas tun? Mit freundlichen Grüßen murle
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