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Experten-Antwort

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ablehnen ?

von Werner M31.03.2011 | 01:23
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ablehnen? Hallo! Darf ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ablehnen? Ich war bei einem BFW zum Beratungsgespräch. Die Dame war sehr euphorisch und meinte Sie wird schon einen Arbeitsplatz finden nach einem 6 monatigen Lehrgang mit Arbeitsproben Praktikum usw. Ein BFW verdient ja auch an jedem Teilnehmer so einer Maßnahme. Ich bin stark sehbehindert und schätze meine Chancen und auch meine Leistungsfähigkeit viel geringer ein. Sollte diese Maßnahme von der DRV genehmigt werden, darf ich die dann ablehnen? Welche Nachteile entstehen dann beim Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner M,

Leistungen zur Teilhabe bedürfen der Zustimmung der Leistungsberechtigten. Das heißt, niemand kann Sie zur Teilnahme an der Rehabilitationsleistung zwingen.

Der Rentenversicherungsträger hat immer nach dem Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" zu prüfen, ob durch Rehabilitationsleistungen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann.

Ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht daher grundsätzlich nur, wenn Rehabilitationsleistungen die Erwerbsfähigkeit nicht erhalten bzw. nicht wieder herstellen können.

Denn die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsleistungen) unter anderem für Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und bei denen voraussichtlich bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann.

Für konkret Fragen zu Ihrem Fall steht neben Ihrem Rentenversicherungsträger auch die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation mit deren Beratungs- und Unterstützungsangebot Ihnen zur Seite.

Unter der Internetseite

http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm

ist die für Sie zuständige Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger zu finden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Anitaam 31.03.2011 | 08:26
Nachteile nicht; aber wenn so eine Maßnahme genehmigt wird, hält die DRV Sie nun mal für erwerbsfähig! Ablehnen würde ich nicht, aber die euphorische Dame bitten, mit vergleichbaren Absolventen Kontakt aufnehmen zu können und danach evtl. mit der DRV sprechen. Manche dieser Firmen weisen nämlich tolle Vermittlungsquoten nach Abschluss auf (z.B. eine S*** mit Sitz in Norddeutschland). Das aber nur, weil sie die Absolventen füreine Weile in firmeneigenen Zeitarbeitsfirmen unterbringen!
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