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Experten-Antwort

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben untebrechen

von Dirk20.07.2019 | 15:55
83 Ansichten
2 Antworten

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bei mir wurden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt. Ich würde gerne 2-3 Monate Urlaub auf eigene Kosten machen und mich in der Zeit auch selber krankenversichern. d.h. ich stünde in der Zeit nicht dem Arbeitsamt zur Verfügung und würde keine Arbeit suchen, da ich mich im Ausland befinden würde, somit würde ich die Arbeitssuche unterbrechen. Was muss ich da beachten ? hätte ich nach meinem Urlaub auch weiterhin Anspruch auf LTA oder müsste ich das neu beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihrer Frage ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob Ihnen "nur" grundsätzlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt worden sind (eine konkrete Leistung also noch nicht bewilligt worden ist, weil noch abgeklärt werden muss, welche Leistung für Sie überhaupt in Betracht kommt) oder bereits eine konkrete LTA-Maßnahme, deren Beginn evtl. schon feststeht.

Sie sollten aber auf jeden Fall mit Ihrem Rehabilitations-Fachberater Kontakt aufnehmen und Ihren Wunsch besprechen. Sie sind im Urlaub ja z. B. auch nicht für ein Beratungsgespräch erreichbar.

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1 Antworten

???am 22.07.2019 | 09:57
Kommt drauf an. Rein formal wäre das LTA-Verfahren zu beenden, da Sie in dieser Zeit an einer Arbeitsaufnahme ( = Ziel von LTA) nicht interessiert sind. Dann müssten Sie nach Ihrem Urlaub einen neuen Antrag stellen, der wieder zu bewilligen wäre (an Ihrem Gesundheitszustand wird sich in der Zwischenzeit nichts ändern). Wegen 3 Monaten ist das für meinen Geschmack zu viel Verwaltungsaufwand. Wenn Ihr Sachbearbeiter das auch so sieht, passiert vermutlich gar nichts.
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