Ihrer Frage ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob Ihnen "nur" grundsätzlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt worden sind (eine konkrete Leistung also noch nicht bewilligt worden ist, weil noch abgeklärt werden muss, welche Leistung für Sie überhaupt in Betracht kommt) oder bereits eine konkrete LTA-Maßnahme, deren Beginn evtl. schon feststeht.
Sie sollten aber auf jeden Fall mit Ihrem Rehabilitations-Fachberater Kontakt aufnehmen und Ihren Wunsch besprechen. Sie sind im Urlaub ja z. B. auch nicht für ein Beratungsgespräch erreichbar.