Hallo cethegus,
die teilweise Erwerbsminderungsrente ist auf Dauer bewilligt worden und daher ab dem Monat nach Eintritt des Leistungsfalles zu zahlen.
Die volle Erwerbsminderungsrente ist zeitlich befristet gewährt worden. Zeitlich befristete Renten werden gem. § 101 SGB VI erst ab Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Leistungsfall gezahlt (Seite 2 des Rentenbescheides). In Ihrem Fall somit ab 01.08.2013.
Sofern der Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente nicht über den 31.07.2016 hinaus besteht, fällt diese Rentenzahlung weg und die teilweise Erwerbsminderungsrente würde ab diesem Zeitpunkt wieder gezahlt werden.
D.h. Sie erhalten in der Zeit vom 01.02.2013 bis 31.07.2013 die teilweise Erwerbsminderungsrente.
Vom 01.08.2013-31.07.2016 wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Sofern Sie sich am 31.07.2016 weiterhin als voll erwerbsgemindert einschätzen, müsste ein Antrag auf Weiterzahlung der Rente gestellt werden. Dann wird neu entschieden, ob über diesen Zeitpunkt hinaus die volle Erwerbsminderung vorliegt und es bei der bisherigen Rentenzahlung verbleibt oder wieder die teilweise Erwerbsminderungsrente zu zahlen ist.