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Leistungsausweis einer Unterstützungskasse

von Andy02.03.2010 | 09:48
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8 Antworten

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Ich habe eine betriebliche Altersversorgung bei einer Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen. Einmal im Jahr erhielt ich einen Leistungsausweis von der Firma zugesandt. In diesem Leistungsausweis steht der aktuelle Stand der Versorgungszusage. Des weiterm findet man in dem Leistungsausweis folgendes: Wichtiger Hinweis:Diese Mitteilung hat unverbindlichen Charakter und ist kein rechtliches Dokument.Sie stellt lediglich den zum genannten Stichtag errechneten Stand Ihrer Anwartschaft dar. Allein maßgebend sind für Sie der angegebene Versorgungsplan in seiner jeweiligen Fassung und die im Leistungsfall geltenden Bemessungsgrundlagen und gesetzlichen Regelungen.Die Standmitteilung dient nur Ihrer persönlichen Information und ist insbesondere auch für Nachweise o.ä. gegenüber Dritter unverbindlich. Mein Frage ist was bedeutet dieser Hinweis genau.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Andy,

bitte wenden Sie sich hierzu unmittelbar an den Träger Ihrer betrieblichen Altersvorsorge und lassen sich durch die Unterstützungskasse den aufgeführten Passus erläutern.

7 Antworten

Andyam 02.03.2010 | 11:48
Das habe ich schon getan! Durch diesen Spruch ist der Leistungsausweis und der aktuelle Stand der Versorgungzusage, nichts Wert. Beispiel: Aktueller Stand im Jahr 2000 600,-Euro Altersrente. Man geht in Rente und erhält grass gesagt nur 100,-Euro.
???am 02.03.2010 | 12:48
Warum fragen sie hier nach der Bedeutung des Hinweises, wenn sie von der zuständigen Stelle bereits die Antwort erhalten haben ???
Franckam 02.03.2010 | 13:29
Sehr geehrter Andy, ich kann Ihnen weiterhelfen. Aber zu Ihrem Fall benötige ich noch zwei Informationen. 1.) Ist das ein ArbN- oder eine ArbG-finanzierte UK? 2.) Ist das ein konkrugent rückgedeckte oder eine pauschal dotierte UK? Wenn die 2. Frage zu kompliziert ist, was ich durch aus bei der schwer zugänglichen Materie "betriebliche Altersversorgung" verstehen kann, so können Sie mich direkt kontaktieren. Dann kann ich Ihnen weitere Infos geben. Googeln Sie einfach nach meinem Namen. Gruß Frank J. Kontz
Andyam 02.03.2010 | 12:59
Einen Laien kann man ja viel erzählen. Da ich zu der Gruppe gehöre, bin ich offen und Dankbar für jede Info. Auch werde ich nicht der Einzige sein, der jährlich solle Leistungsausweise über den Stand seiner Versorgung erhält. Wenn es wirklich so ist, dass solche Mitteilungen/Altersversorgung so ausgelegt werden dürfen, Frage ich mich zu Recht, warum es solche Mitteilungen überhaupt gibt. Man muß sich doch auf irgend was verlassen können. Wenn man in Rente geht ist man halt Alt und auf die Rente angewiesen.Auch hat man/sollte man sich schon vorab durch Rechnen was man im Monat an Rente hat. Wenn man aber wie im Beispiel, im Jahr 2000 noch einen Leistungsausweis erhält, dem man entnehmen kann das man 600,-Euro Altersrente erhält und im selben Jahr noch in Rente geht, dann aber plötzlich nur 100,-Euro erhält. Es geht nicht in meinem Kopf,dass sowas sein kann. Deshalb fragte ich.
Andyam 02.03.2010 | 14:36
Freue mich über Ihre Antwort. 1.)ArbG 2.)Ist Rückgedeckt. Ich Google und melde mich später nochmal. LG
Helgaam 02.03.2010 | 15:10
In den Briefchen, die meine Zusatzversicherung verschickt, stehen immer zwei Zahlen: die garantierte Zahlung und die "nach heutigem Kenntnisstand" prognostizierte.
Franckam 02.03.2010 | 15:31
Sehr geehrter Andy, Sie haben keinen Rechtsanspruch übergegenüber der UK auf Auszahlungen einer Rente/Kapital und auch keinen Rechtsanspruch gegenüber der (Rückdeckungs-) Versicherung der UK. Sie haben einen Rechtsanspruch gegenüber Ihrem ArbG, wenn Sie das 30. Lebensjahr vollendet haben und die Versorgungszusage mind. fünf Jahre besteht. Die UK leistet an Ihren ArbG und nur ihm ist sie verpflichtet Auskunft zu geben. Der Leistungsplan, also wie und mit welchen Garantien oder Überschüsse gezahlt wird, kann durch die UK-Satzung geändert werden. Diese Info erhält dann Ihr ArbG, nicht Sie! Beispiel: Ihr ArbG hat Ihnen mittels einer UK-Zusage eine garantierte monatl. Rente von 1.000 € zugesagt. Die UK berechnet nun einen Beitrag, den sie für die Ausfinanzierung benötigt, z.B. 200 € p.m. Die Jahre ziehen ins Land und eine Krise nach der anderen kommt. Die UK rechnet nun mit rotem Bleistift und kommt zum Schluss, dass sie nur noch 800 € garantieren kann. Nun wird eine Änderung der UK-Satzung vorgenommen und dem ArbG mitgeteilt. Die ArbG sind sich der Tragweite solcher Änderungen und arbeitsrechtliche Zusagen i.d.R. nicht bewusst. Nun kommt der Tag an dem Sie in Rente gehen und verlangen von Ihrem ArbG eine monatl. Rente von 1.000 €. Die UK kann ihnen nur 800 € geben und für die Differenz von 200 € muss nun der ArbG jeden Monat diese Lücke aus seinem Betriebsvermögen ziehen. Für Sie ist die Info der UK nicht so wichtig, sondern eher für den ArbG. Aufgrund der arbeitsrechtlichen Zusage, die Ihnen der ArbG erteilt hat, muss der ArbG immer den Kopf hinhalten, auch für die möglichen Fehlleistungen anderer (hier UK und Rückdeckungsversicherung). Gruß Frank J. Kontz
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