Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ulrich,
den Ausführungen von "Sozialdienst" können wir uns grundsätzlich anschließen.
Im Zweifel empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Hier können Sie die Kontaktdaten Ihrer nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle ermitteln.
Hinsichtlich der Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes nehmen Sie bitte nach Ende der Reha-Maßnahme unbedingt Kontakt mit Ihrer Arbeitsagentur auf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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