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Experten-Antwort

Leistungseinschätzung für DRV in medizinischer Rehabilitation und mögliche Erwerbsminderung

von Ulrich18.07.2024 | 13:35
206 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Leute, ich habe ein Problem und bitte euch um Hilfe. Ich bin aktuell in einer medizinischen Rehabilitation zu Lasten der DRV. Ich bin schon sehr lange arbeitsunfähig und bekomme nach meiner Aussteuerung Arbeitslosengeld I. Jetzt werde ich hier mit der Leistungseinschätzung entlassen, dass ich auf dem speziellen und allgemeinen Arbeitsmarkt eine Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden/täglich habe, aber in sechs Monaten von der DRV wiederbegutachtet werden soll. Daher treiben mich einige Fragen um: · Bekomme ich nach dem Ende der Rehabilitation weiterhin Arbeitslosengeld I? · Wie bin ich finanziell abgesichert, wenn das Arbeitslosengeld I in 5 Monaten erschöpft ist? · Wenn in 6 Monaten eine neuerliche Feststellung meiner Leistungsfähigkeit die heutige Einschätzung der verminderten Leistungsfähigkeit bestätigt, habe ich dann sofort Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente? · Wenn nein, wann kann ich mit der Auszahlung der Rente rechnen? Für eure Antworten bin ich sehr dankbar! Ulrich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrich,

 

den Ausführungen von "Sozialdienst" können wir uns grundsätzlich anschließen.

 

Im Zweifel empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Hier können Sie die Kontaktdaten Ihrer nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle ermitteln.

 

Hinsichtlich der Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes nehmen Sie bitte nach Ende der Reha-Maßnahme unbedingt Kontakt mit Ihrer Arbeitsagentur auf.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

hmam 18.07.2024 | 13:41
Wann die Agentur für Arbeit welche Leistung weiterzahlt, müssen Sie dort erfragen. Fakt ist, wenn Sie eine Rente wollen, stellen Sie einfach einen Antrag und warten Sie den Bescheid ab. Dass die DRV Sie ohne Antrag in 6 Monaten nochmal begutachtet, kann ich mir nicht vorstellen. Wenn Sie weder Arbeitslosengeld noch Rente erhalten und auch nicht arbeiten können, werden Sie sich leider ans Jobcenter wenden müssen.
Sozialdienstam 18.07.2024 | 13:44
Wenn Sie derzeit noch in der Reha sind. Dann sollten Sie dringend den Sozialdienst aufsuchen. Der kann kompetenter mit Ihnen Schritt für Schritt alles durchgehen, als ein Forum, in dem Hinz und Kunz irgendwas schreiben können. Ihre Sorgen sind völlig verständlich, aber zu komplex, als dass man das hier mal eben runtertippt.
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