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Experten-Antwort

Leistungsfall

von Renate15.04.2019 | 16:31
111 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,vielleicht kann mir jemand helfen. Wann ist der Leistungsfall bei der Erwerbsmknderungsrente? Seit Ende Mai 2017 bis Dezember 2017 Krankengeld Kündigung Arbeitgeber zwischenzeitlich Oktober 2017 Januar und Februar 2018 Reha Danach bis Oktober 2018 Krankengeld .Nach Aussteuerung seit Oktober 2018 arbeitslos. Antrag auf Erwerbsminderungsrente war August 2018 Kann mir jemand,gerne der Experte sagen,wann hier der Leistungsfall beginnt? Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.04.2019 | 07:17

Guten Morgen Renate,

der Eintritt der Erwerbsminderung hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab. Dabei spielen verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit, Verschlechterung des Gesundheitszustandes, Aufgabe einer Beschäftigung usw., eine Rolle.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir daher keine Vermutungen zum möglichen Eintritt der Erwerbsminderung anstellen können.

6 Antworten

H.am 15.04.2019 | 16:34
Ich glaube ohne alle Unterlagen zu kennen, kann hier kaum einer etwas sagen, lasse mich aber da gerne auch überzeugen das es geht. Wenn es aber um Zurechnungszeiten ab 2019 geht, dann dürfte das auf keinen Fall etwas werden bei den zeitlichen Angaben. H.
DRVam 15.04.2019 | 17:56
Den Leistungsfall ermittelt der sozialmedizinische Dienst anhand der medizinischen Gesamtumstände. Den wird Ihnen der beste Experte nicht vorhersagen können. Sie werden Ihren Rentenbescheid abwarten müssen.
KSCam 15.04.2019 | 18:36
Das ist eine der Fragen die in diesem Forum nicht beantwortbar ist. Wer soll denn wissen ob überhaupt und wenn ja ab welcher Zeit Sie erwerbsgemindert sind? Da müsste jemand schon Hellseher sein - oder der verantwortliche Gutacher / Entscheider in Ihrem konkreten Einzelfall. Hilft letztlich nur eines: in Geduld aud die Entscheidung über den Antrag warten, dann wissen Sie es.
Ulliam 15.04.2019 | 18:40
Kann doch gut sein, dass es gar kein Leistungsfall ist. Wie war denn der Rehaabschlussbericht, da steht es eigentlich drin
Walteram 15.04.2019 | 19:07
Sie haben im August 2018 EMR beantragt und noch keinen Bescheid? Oder liegt der schon vor und Sie möchten jetzt die Richtigkeit bestätigt haben?
Ramonaam 15.04.2019 | 19:17
wann genau der Leistungsfall sein wird, entscheidet der sozialmedizinischen Dienst der DRV.
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