Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Leistungsfall psychische Erkrankungen

von Kristin02.08.2024 | 13:50
276 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich wollte mal fragen, wie bei psychischen Erkrankungen üblicherweise der Leistungsfall bestimmt wird. Ist das mehrfach der Reha/Rentenantrag oder die erste Au? Finde das lässt sich iwie echt schwer bestimmen/nachvollziehen. Was sind da eure Erfahrungen ? VG Kristin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kristin,

der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung wertet die ärztlichen Unterlagen und Befunde dahingehend aus, ab wann Sie gesundheitlich so eingeschränkt waren, dass eine regelmäßige Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich war bzw. nur im eingeschränkten Maß. Davon wird der Leistungsfall ("Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung") abgeleitet. 

 

Der Rentenbeginn hängt aber nicht alleine von diesem Leistungsfall ab, sondern auch vom Zeitpunkt der Antragstellung. 

 

viele Grüße vom Expertenteam

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

KSCam 02.08.2024 | 14:00
Da werden Sie von Verwaltungsmitarbeitern der DRV keine allgemein gültige Antwort erhalten. Der Leistungsfall wird von den Medizinern festgelegt, warten Sie einfach geduldig ab wann der bei Ihnen liegt.
Normalam 02.08.2024 | 14:55
Wie bei allen anderen Erkrankungen auch, außer das es keine Operationen gibt, die erste Arztkonsultation, die erste Krankmeldung, der erste Klinik Aufenthalt, das Datum der Antragstellung. Der medizinische Dienst prüft das Krankheitsgeschehen und legt dann fest, wann relevante Anzeichen für eine Erwerbsminderung vorgelegen haben.
Glaskugeln funktionieren nichtam 02.08.2024 | 15:15
Alles kann, nichts muss. Erfahrungsberichte oder irgendwelche "Statisiken"helfen für den individuellen Einzelfall absolut nicht weiter.
Wildwasseram 02.08.2024 | 16:13
Ist sehr auf den Einzelfall abgestimmt. Du solltest beim Facharzt sein. Reha vor Rente. Wenn unsicher eine EUTB Stelle aufsuchen. Gibt es bundesweit und ist kostenlos und oftmals betroffene BeraterIn
Kaiseram 04.08.2024 | 06:25
Blubb! Blubb!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026