Hallo Kristin,
der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung wertet die ärztlichen Unterlagen und Befunde dahingehend aus, ab wann Sie gesundheitlich so eingeschränkt waren, dass eine regelmäßige Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich war bzw. nur im eingeschränkten Maß. Davon wird der Leistungsfall ("Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung") abgeleitet.
Der Rentenbeginn hängt aber nicht alleine von diesem Leistungsfall ab, sondern auch vom Zeitpunkt der Antragstellung.
viele Grüße vom Expertenteam