der sozialmedizinische Dienst der DRV stellt den Leistungsfall stets im Einzelfall fest. Dabei werden alle vorliegenden Unterlagen - wie Befundbericht, Selbstauskunftsbogen oder Gutachten – herangezogen.
Hallo Experten, genau das ist ja das Problem. Es besteht kein Bezug zum Datum 5.3.2019, außer dass das der Beginn der Krankengeldzahlung ist. In meinem Fall ist das nachteilig für mich. Aber ich bin dran, das zu ändern.
Wenn das tatsächlich so ist, dass die letzten vier Jahre nicht für die Berechnung herangezogen werden, dann führt das ja zusätzlich i.d.R. zu einer geringeren Rente, wenn man bedenkt, dass vielleicht 4 x 2,5% Tariferhöhung nicht berücksichtigt werden, sind das 10% weniger bei der Berechnung....
Danke für die Antwort.
vier mal 2,5% Tariferhöhung sind etwas mehr als 10 %.... aber das ist ja hier nicht das Thema :-)
Die letzten vier Jahre werden nicht 'gar nicht' berechnet. Aber die Berechnungen der Erwerbsminderungsrente erfolgen in mehreren Schritten (Vergleichsberechnungen), um eben zu vermeiden, dass 'pauschal' die letzten Jahre nicht zählen. Je nachdem, was bei diesen Vergleichsberechnungen heraus kommt, wird im Endergebnis das 'Beste' dann zur Zahlung kommen.
Um in Ihrem Fall das Datum des 'Leistungsfalls' zu ändern, und nur mit dem hat es etwas zu tun, ob das Krankengeld dann noch mitzählt oder nicht, bedarf es sicherlich ausführlicher medizinischer Begründungen, die nachweisen, dass Sie erst deutlich nach dem Krankengeldbezug erwerbsgemindert wurden, der Leistungsfall also tatsächlich erst später eingetreten ist.
Hier müssten Sie dann aber auch berücksichtigen, dass der Zeitraum des Krankengeldbezuges (72 Wochen, also knapp 1,5 Jahre), den Durchschnittswert nach unten zieht. Denn wenn, wie Sie schreiben, in den vier Jahren vor dem Krankengeld noch normal bzw. gut verdient wurde, würde dies Einkommen ja durch vier geteilt werden.
Dann kommt Krankengeld dazu, und vier Jahre Einkommen plus 1,5 Jahre Krankengeld ergeben dann einen Zeitraum von 5,5 Jahren und dies dann den Durchschnittswert (dies nur zur Verdeutlichung auf die vier Jahre davor 'begrenzt', natürlich wird auch Ihr Einkommen davor insgesamt mit berücksichtigt!).
Für die Zurechnungszeit, die ab Leistungsfall berechnet wird, wird dieses Durchschnittseinkommen herangezogen.
Angenommen Sie haben in den vier Jahren unverändert je 45.000,00 EUR verdient und dann davon 80% Krankengeld also 36.000,00 EUR X 1,5 = 54.000,00 EUR ist der Durchschnittswert von 5,5 Jahren 42.545,00 EUR (gerundet). Also weniger als 45.000,00 EUR.
Und die Zurechnungszeit beginnt dann entsprechend auch 1,5 Jahre später.
Und auch dann kann es passieren, dass eben wegen dieser Vergleichsberechnungen das Krankengeld doch 'ausgeklammert' wird, weil es ohne dies eine höhere Rente ergeben würde. Aber auch dann beginnt die Zurechnungszeit später, weil Sie ja den Leistungsfall nach hinten geschoben haben.
So aber (mit dem Beispiel) bekommen Sie auch für die Zeit der Krankheit für 1,5 Jahre Zeiten hinzugerechnet, als hätten Sie ca. 45.000 und nicht nur 42.000 verdient. Und das dann nicht nur für diese 1,5 Jahre, sondern für den gesamten Zurechnungszeitraum (also bis 66 + irgendwas).
Wird, wegen der Vergleichsberechnung, das Krankengeld 'ausgeklammert', wären es trotzdem 1,5 Jahre weniger Zurechnungszeit.
Sie bekommen also (aktuell) 45.000 x 1,5 für 1,5 Jahre länger
anstatt 36.000 x 1,5 , die Sie meinen nun an 'Verlust' zu haben.
Sie verbessern sich also nicht, wenn Sie den Leistungsfall nach hinten schieben.
Die Beitragszahlungen des Krankengeldes, die bisher nicht berücksichtigt wurden, würden übrigens später dann, bei der Berechnung Ihrer Regelaltersrente, noch mal 'angefasst', in dem dann überprüft wird, ob diese dann die Rente doch noch etwas erhöhen.
Fordern Sie sich die kompletten Berechnungsunterlagen an, dann haben Sie den aktuellen Berechnungsstand und können dann besser nachvollziehen, welche Zeiten wie berücksichtigt wurden.
Meiner Meinung nach sollten Sie dann nochmal rechnen und ggfs. den Widerspruch zurück ziehen.
Alles Gute!