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Experten-Antwort

Leistungsfall und Rentenbeginn bei Erwerbsminderungsrenten ???

von benito6323.05.2021 | 11:17
510 Ansichten
8 Antworten

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Hallo zusammen. Mein Fall: 58 Jahre, GdB 40 und Gleichstellung, Krankengeldbezug 78 Wochen seit 15.11.2019, ausgesteuert 13.04.2021. Danach ALG1-Bezug. Antrag auf EMR 03.03.2021 gestellt. Ich verstehe einfach nicht, was es mit der "7-Monats-Regel" auf sich hat. Gehen wir mal FIKTIV von der Zusage einer vollen und befristeten EMR aus, sagen wir ab 01.07.2021... Rentenbeginn ist/wäre ja dann der 01.07.2021. Wann ist/wäre der Leistungsfall dann eingetreten ? Stehe ich dann 7 Monate ohne Geld da ? Beziehe ich bis zur ersten Rentenauszahlung durch die DRV noch ALG1 ? Muss ich evtl Rückzahlungen des ALG1 leisten ? Sorry, aber bin nun fast völlig ratlos. Vielen Dank für Ihre / Eure Anmerkungen, benito63

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User benito63,

wie Ihnen die User bereits gesagt haben, werden die sieben Monate ab Eintritt der Erwerbsminderung und nicht ab Antragsmonat gezählt.

Sollte bei Ihnen der Eintritt der Erwerbsminderung im Jahr 2019 liegen, beginnt die Rente im März 2021, da der Antrag verspätet gestellt wurde und die sieben Monate von Eintritt der Erwerbsminderung bereits abgelaufen sind.

Beim Sonderfall, den User Siehe hier genannt hat, muss volle Erwerbsminderung vorliegen und der Wegfall des Arbeitslosengeld ist auf Grund der Bewilligung der Rente erfolgt. Jedoch darf der siebte Monat nach dem Eintritt der Erwerbsminderung noch nicht erreicht sein.

Auch bzgl. eines möglichen Erstattungsanspruches durch Ihre Krankenkasse und der Agentur für Arbeit ist bereits alles beschrieben worden.

Bitte gedulden Sie sich, bis Sie den Rentenbescheid erhalten.

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7 Antworten

Peter T. am 23.05.2021 | 12:41
Die "ab dem 7.Monat" Regel, kommt bei einer befristeten Rente zum Tragen. 03.21 beantragt, EM zum 01.07.20 eingetreten, dann wird ab 01.01.21 gezahlt. Bei unbefristet direkt ab 01.07.20. Da man bei der EM Rente meistens lange Zeit für Gutachten, Reha ect braucht, bis es einen Bescheid gibt, ist die Regel meist nicht von Bedeutung. Da auch die Rente zumeist geringer als Krankengeld oder AlG1 (als Nahtlosigkeit) ist, auch zumeist ohne Belange. Nach der Bewilligung wird mit anderen Trägern, wie AA oder KK verrechnet. Sie brauchen aber kein Geld zurück zahlen, wenn die Rente geringer ist.
KSCam 23.05.2021 | 13:43
Wenn die EM im Juli 2020 eintrat, die Rente im März 21 beantragt wurde ist Rentenbeginn der 01.03.2021......und sobald der Bescheid kommt, gibt es dann ab eventuell Juli die laufende Rente und die Monate März bis Juni werden mit Krankenkasse und Agentur verrechnet. Dass das Arbeitsamt die Zahlung einstellt sobald Sie den Bescheid haben - damit müssen Sie rechnen. Möglicherweise dauert es dann ein paar Tage bis die Nachzahlung abgerechnet ist.
benito63am 23.05.2021 | 13:12
Hallo, Peter T. ...und das genau verstehe ich nicht im Falle der unbefristeten EMR (03.03.2021 beantragt, ab 01.07."bewilligt", AusZahlung aber erst zum 01.01.2022): Da ich seit 04.2021 ALG1 beziehe, habe ich die Befürchtung, dass das Arbeitsamt / AfA mit Bekanntwerden der gewährten EMR das ALG1 sofort einstellt, weil ich dem Arbeitsmarkt dann nicht mehr zur Verfügung stehe. Wie überbrücke ich in diesem Fall dann die 7 Monate geldlich gesehen ? Danke
Peter T. am 23.05.2021 | 19:42
Ich könnte mir bei Ihnen gut vorstellen, der Leistungsfall liegt im Jahr 2019 (Tag der ersten Krankschrift). Das Sie erst 03.21 den Antrag gestellt werden, wir die Rente (falls eine gewährt wird) auch erst ab 03.21 gezahlt. Die Rente ist in aller Regel höher, als KK und AlG1. Sie haben Recht, vermutlich wird das AA die Zahlungen einstellen, nachdem Sie den Rentenbeacheid erhalten und dort bekannt machen. Die Rentenstelle rechnet danach mit den Ämtern ab und verrechnet dort mit höchsten der Höhe Ihrer Rente dort. Falls das AlG1 höher war, brauchen Sie die Differenz nicht zurück zahlen. Sobald die Zahlungen verrechnet wurden, erhalten Sie die Rente, inkl der Nachzahlung. Da aber das AlG1 und Krankengeld in den letzten 2 Jahren höher als die Rente war, hoffe ich doch, Sie haben etwas zurück gelegt, um die etwa 2 Monate zu überbrücken. Sie bekommen auch eine Nachzahlung, also Sie bekommen ab der Bekanntmachung der Rente mind. die Rentenhöhe, spätestens dann vermutlich 07.21 nachgezahlt. Es muss halt nur sicher gestellt werden, dass Sie keine Doppelzahlungen erhalten und dann im Notfalls das AlG1 für Monat(e) zurück zahlen müssen.
benito63am 25.05.2021 | 11:32
Hallo, ...bis hierhin vielen Dank für die Erläuterungen. Eine Frage, die mich noch umtreibt: Was passiert, wenn ich nur eine halbe und auch noch befristete EMR (Hälfte des Geldes) zugesprochen bekomme und dann nach der Befristung wieder arbeiten gehen kann / soll / muss, jedoch keinen Job finde und ALG beantragen muss? Wird die Höhe des zukünftigen ALG (1?) dann anhand der halben zweijährig befristeten EMR berechnet ? Oder mit dem Hinzuverdienst? Genauso stellt sich die Frage bei voller befristeter EMR. Nur zur Info: Kann man eine genehmigte EMR überhaupt ablehnen oder landet man auf einer schwarzen Liste der DRV und hat für eine EMR in Zukunft schlechte Karten? Sorry, aber ich kenne mich überhaupt nicht aus. Danke
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