Hallo Rubi,
in einem Erwerbsminderungsrentenverfahren werden grundsätzlich sowohl die versicherungsrechtlichen als auch die medizinischen Voraussetzungen überprüft.
Die medizinische Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit in einem Reha-Entlassungsbericht kann für eine Erwerbsminderungsrente grundlegend sein. Ist dort Ihre Erwerbsfähigkeit mit unter 6h beurteilt, wird oftmals ein solches Hinweisschreiben von der Rentenversicherung versandt.
Bei darauffolgender Antragstellung werden zunächst die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft. Ob weitere medizinische Beurteilungen notwendig sind, entscheidet der ärztliche Dienst Ihres zuständigen Versicherungsträgers.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam