Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Leistungsfähigkeit erheblich gemindert

von Rubi06.03.2026 | 15:54
367 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe vor 6 Monaten eine LTA-Maßnahme beendet und nun von der DRV einen Brief bekommen in dem u.a. steht: Nach unseren Feststellungen ist Ihre Leistungsfähigkeit erheblich gemindert. Ob Sie auf Grund der geminderten Leistungsfähigkeit eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten können, kann in einem Rentenverfahren geprüft werden. Nun meine Frage: Was genau wird jetzt nochmal geprüft? Ob ich die Vorraussetzungen wegen der Versicherungszeiten erfülle oder nochmal die ganzen medizinische Befunde angefordert. Warum stehen dabei nicht die § auf welches sich dieses Schreiben bezieht? Ich freue mich auf eure Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rubi,

 

in einem Erwerbsminderungsrentenverfahren werden grundsätzlich sowohl die versicherungsrechtlichen als auch die medizinischen Voraussetzungen überprüft. 

 

Die medizinische Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit in einem Reha-Entlassungsbericht kann für eine Erwerbsminderungsrente grundlegend sein. Ist dort Ihre Erwerbsfähigkeit mit unter 6h beurteilt, wird oftmals ein solches Hinweisschreiben von der Rentenversicherung versandt.

 

Bei darauffolgender Antragstellung werden zunächst die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft. Ob weitere medizinische Beurteilungen notwendig sind, entscheidet der ärztliche Dienst Ihres zuständigen Versicherungsträgers.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Einfacham 09.03.2026 | 00:36
Was jetzt "nochmal geprüft wird", erfahren Sie, wenn Sie ieinen EM-Rentenantrag stellen. Das kann Ihnen hier niemand beantworten, da niemand hier Ihren Fall kennt.
Schadeam 09.03.2026 | 07:28
Stellen Sie doch den Antrag, dann wissen Sie in einigen Monaten Bescheid. Automatisch kommt da wohl nichts mehr.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026