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Experten-Antwort

leistungsunfähig aus der REHA entlassen, EM Rente?

von Horst Wulf06.10.2015 | 08:42
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Hallo, ich bin 1953 geboren. Hatte im August 2015 den 2. Herzinfarkt. Habe eine COPD Gold III. War bis mitte September zur REHA und wurde dort entlassen als Arbeitsunfähig. Pyschich und körperlich nicht Belastbar, deshalb Leistungsunfähig. Habe ich jetzt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente??? Danke für die Antworten

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

der Rentenversicherungsträger prüft anhand des Reha-Entlassungsberichtes, ob Sie erwerbsgemindert sind. Falls dies der Fall ist, leitet er regelmäßig ein Rentenverfahren ein (Anmerkung: Ein Rentenverfahren wird ausnahmsweise nicht eingeleitet, wenn Sie die für eine Rente erforderliche Mindestbelegung mit Beitragszeiten nicht erfüllen).

Allein aus der Tatsache, dass Sie als arbeitsunfähig entlassen wurden, kann aber noch nicht geschlossen werden, dass Sie erwerbsgemindert sind. Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung haben unterschiedliche Bedeutungen.

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15 Antworten

Horst Wulfam 06.10.2015 | 10:08
der Rentenversicherungsträger prüft anhand des Reha-Entlassungsberichtes, ob Sie erwerbsgemindert sind. Falls dies der Fall ist, leitet er regelmäßig ein Rentenverfahren ein (Anmerkung: Ein Rentenverfahren wird ausnahmsweise nicht eingeleitet, wenn Sie die für eine Rente erforderliche Mindestbelegung mit Beitragszeiten nicht erfüllen). Allein aus der Tatsache, dass Sie als arbeitsunfähig entlassen wurden, kann aber noch nicht geschlossen werden, dass Sie erwerbsgemindert sind. Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung haben unterschiedliche Bedeutungen. Nun da ich als Leistungsunfähig eingestuft bin, gehe ich davon aus , dass ich erwerbsgemindert bin. Wie lange dauert es bis ein Rentenverfahren eingeleitet wird?
Horst Wulfam 06.10.2015 | 10:09
Nun da ich als Leistungsunfähig eingestuft bin, gehe ich davon aus , dass ich erwerbsgemindert bin. Wie lange dauert es bis ein Rentenverfahren eingeleitet wird?
-am 06.10.2015 | 10:26
Sicherlich spricht das Attest "Leistungsunfähigkeit" im Reha-Entlassungsbericht für das Vorliegen von Erwerbsminderung. Allerdings führt eine nur kurzfristig vorliegende Leistungsunfähigkeit nicht zu einem Rentenanspruch. Zudem trifft die Feststellung, ob Erwerbsminderung vorliegt, immer der Gutachter der Rentenversicherung. Er muss sich der Beurteilung im Reha-Entlassungsbericht nicht zwingend anschließen. Wie lange es dauert, bis ein Rentenverfahren eingeleitet wird, ist im Einzelfall sehr unterschiedlich. In der Regel dauert es allein schon ein paar Wochen, bis die Reha-Klinik den Entlassungsbericht geschrieben und an den Rentenversicherungsträger übermittelt hat.
arniam 06.10.2015 | 10:40
hallo horst wulf, leistungsunfähig??? in deinem beruf???? oder allgemeiner arbeitsmarkt???? leistungsunfähig unter 3 std????? 3-6Std.??? dass muss doch im entlassungsbericht so stehen, leistungsunfähig ist ein dehnbarer begriff. ausserdem kannst du doch jetzt schon selbst einen antrag auf erwerbsminderungsrente stellen, da brauchst du nicht warten bis drv dich anschreibt wenn überhaupt. denn wenn der drv-med.dienst dich für nicht erwerbsgemindert hält dann kannst du lange warten bis die drv dir schreibt, in dem falle schreiben sie dich garnicht an warum auch? also stelle selbst den antrag musst du so oder so auch bei umwandlung wirst du aufgefordert einen formalen rentenantrag zu stellen. warum willst du da zeit verschwenden???
Petaram 06.10.2015 | 11:31
Zitat von arni anzeigenausblenden
Hallo arni, toller Tipp, den Antrag zu stellen. Wenn der drv-med.dienst mich nicht für erwerbsgemindert hält, habe ich ganz umsonst einen umfangreichen Antrag gestellt. Macht ja auch Spaß, einen Antrag für nichts zu stellen. Ebenso ist der Antrag völlig sinnlos, wenn ich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt habe. Dann ist der Antrag ebenfalls für's Klo. Man verschwendet keine Zeit. Denn wenn Erwerbsminderung vorliegt, gilt der Rehaantrag bereits als Rentenantrag. Die Rente wird rückwirkend gezahlt. Es geht nichts verloren. Andererseits lohnt es sich immer, möglichst lange Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu beziehen. Wenn die Rente rückwirkend gezahlt wird, erhält bzw. behält man nämlich die jeweils höhere Leistung.
=//=am 06.10.2015 | 12:11
Es werden viele Leute erst mal arbeitsunfähig entlassen. Wie bereits der Experte schrieb, bedeutet dies nicht gleichermaßen ERWERBSMINDERUNG. Viel wichtiger ist, welches Leistungsvermögen a) im bisherigen Beruf und b) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht. Dies steht meistens auf der Seite 2 des Entlassungsberichtes. Im bisherigen Beruf ist das LV nur dann relevant, wenn eine Facharbeitertätigkeit ausgeübt wird. Liegt dieses z.B. bei unter 3 Stunden, könnte eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit gezahlt werden, denn mit Jahrgang 1953 werden Sie wohl nicht mehr auf einen anderen Beruf verwiesen. Ich sage extra: KÖNNTE, denn der Soz.Medizinische Dienst geht nicht immer mit den Feststellungen der Reha-Klinik konform. Ich rate Ihnen, die Entscheidung der DRV abzuwarten. Sofern Sie ca. 4 Wochen nach der Reha nichts von dort hören, können Sie ja mal telefonisch nachfragen. @Petar Man sollte sich eigentlich - unabhängig von einem Rentenantrag - schon mal bei der DRV erkundigen, ob man grundsätzlich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente erfüllt, hauptsächlich dann, wenn man z.B. selbständig ist. Aus der jährlichen Renteninformation ist dies ebenfalls ersichtlich, nämlich dann, wenn keine Auskunft über die Rentenhöhe (EM-Rente) erteilt werden kann. In der RI steht dann, dass dies nicht möglich ist, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Horst Wulfam 06.10.2015 | 12:46
(DRV Bund, Ärztlicher Entlassungsbericht) Bekommt die Rentenstelle den gleichen Bericht oder bekommen die etwas anderes? Ich lese hier immer von bis zu 6 Std. bzw 1-3 Std. täglich. Davon steht in meinem Bericht nichts. Es steht nur, dass nur mittelschwere Arbeit ausführen kann. Zudem besteht eine COPD mit starker Beeinträchtigung des allgemeinen Leistungsvermögen, deweiteren psychisch nur stark eingeschränkt belastbar. Davon ausgehend muss ich wohl mit einer Kündigung rechnen und kein Arbeitgeber stellt mich mit so einer Diagnose und auf Grund meines Alters mehr ein. Ergo bleibt doch wohl nur noch REnte...
=//=am 06.10.2015 | 12:52
Die DRV Bund erhält den gleichen Entlassungsbericht. Bis zu 6 Stunden betrifft vermutlich den allgemeinen Arbeitsmarkt, unter 3 Stunden den bisherigen Beruf. Ich bin kein Hellseher und weiß deshalb nicht, wie die DRV entscheidet. Entweder Sie warten ab oder erkundigen sich bei der DRV, wie das LV dort gesehen wird.
Horst Wulfam 06.10.2015 | 14:01
Vielleicht ne blöde frage aber wie erkundigt man sich? einfach anrufen und fragen die der Befund dort gewertet wird??
arniam 06.10.2015 | 18:03
na dann einfach warten bis drv sich meldet oder eben nicht, dann alg oder krankengeld ausgelaufen ist. aber dann nicht jammern weil drv nicht schnell genug ist und man dann ohne bezüge dasteht. übrigends wenn du selber einen rentenantrag stellen würdest, der wird auch nicht übermorgen entschieden!!! die gefahr nachher ohne bezüge dazustehen, weil man bis aufs letzte wartet um höheres alg oder kg zu beziehen, kann ich persönlich nicht nachvollziehen, weil diese stellen ja auch erstattungsrechte haben und ja nur die differenz ausgezahlt würde, lohnt sich dass?????
Nu* gehst* wieder* los*am 07.10.2015 | 06:54
@ arni Sag mal gab es die !!! und die ??? irgendwo im Sonderangebot oder warum gehst du so verschwenderisch damit um?
Horst Wulfam 07.10.2015 | 07:49
Wäre schön wenn auf fragen geantwortet wird. Hier ist wohl kaum der Ort an dem man sich zoffen sollte. Um Erkundigungen von der RV zu bekommen genügt ein Anruf? Geben die überhaupt Auskunft am Telefon?
Mäxchenam 07.10.2015 | 08:57
Eine telefonsiche Auskunft ist auch möglich. dazu muss der Rentenversicherungsträger aber telefonisch Ihre Identität feststellen (das dient Ihrem eigenen Schutz, damit kein Fremder an Ihre Daten kommt). Hat der Rentenversicherungsträger Zweifel an Ihrer Identität, muss er die telefonische Auskunft verweigern. Allerdings können Sie ihn dann am Telefon bitten, er möge Ihnen die Antwort schriftlich mitteilen. Also: Anrufen!
=//=am 07.10.2015 | 10:25
Ich würde mich hüten, einem Versicherten am Telefon Auskunft über sein Leistungsvermögen zu erteilen! Selbst wenn ich seine Identität festgestellt hätte, das ist am Telefon aber auch nicht immer möglich. Man kann da sehr schnell in Erklärungsnot kommen. "Warum, weshalb..." Am Telefon möchte ich sowas nicht ausdiskutieren! @Horst Wulf Rufen Sie bei der DRV an und bitten darum, dass Ihnen schriftlich mitgeteilt wird, welches Leistungsvermögen durch die DRV aufgrund des Entlassungsberichtes festgestellt wurde und ob Sie einen Anspruch auf eine EM-Rente haben. Wenn der Reha-Antrag umgedeutet wird und Sie einen Rentenanspruch haben, MÜSSEN Sie einen formellen Rentenantrag stellen. Wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt, dass Sie keinen Rentenanspruch haben, können Sie immer noch einen Rentenantrag stellen. Sie sollten dem Antrag dann möglichst viele aktuelle ärztliche Unterlagen beifügen.
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