Hallo,
der Rentenversicherungsträger prüft anhand des Reha-Entlassungsberichtes, ob Sie erwerbsgemindert sind. Falls dies der Fall ist, leitet er regelmäßig ein Rentenverfahren ein (Anmerkung: Ein Rentenverfahren wird ausnahmsweise nicht eingeleitet, wenn Sie die für eine Rente erforderliche Mindestbelegung mit Beitragszeiten nicht erfüllen).
Allein aus der Tatsache, dass Sie als arbeitsunfähig entlassen wurden, kann aber noch nicht geschlossen werden, dass Sie erwerbsgemindert sind. Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung haben unterschiedliche Bedeutungen.