Bei einer beruflichen Reha wird die Höhe des Übergangsgeldes mit der Höhe des Übergangsgeldes verglichen, das sich aus dem tariflichen Arbeitsentgelt ergibt. Das höhere Übergangsgeld wird gezahlt. Bei der Ermittlung des Übergangsgeldes aus dem tariflichen Arbeitsentgelt wird das Tarifentgelt für Volleitbeschäftigte zugrundegelegt, auch wenn zuvor Teilzeit gearbeitet wurde.