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Lohnsteuerrückzahlung!!

von 1Sonja221.10.2009 | 09:57
1172 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Mann war 2008 EM-Rentner, ich habe voll gearbeitet auf LsKl 3. Mein Mann hat eine Rente in Höhe von 550 € erhalten + 300 € von der BG. Nun hat unser Lohnsteuerberater gesagt, das wir knapp 1000 Euro nachzahlen müssen.. Ich kann das überhaupt nicht verstehen! Wie kann das sein? Bin um jede Antwort dankbar! LG sonja

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leider bin ich kein Steuerexperte. Aber selbst dieser müsste, wenn möglich, persönliche Einsicht in Ihre Unterlagen haben.

Da sich Ihre Frage auf die Aussage Ihres Steuerberaters bezieht, wäre es gut, nochmals diesbezüglich bei ihm direkt nachzufragen oder ggf. eine weitere Expertenmeinung bei einem anderen Steuerberater oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein o.ä. einzuholen.

7 Antworten

Falsches Forumam 21.10.2009 | 10:08
Das müssen sie logischwerweise Ihren Lohnsteuerberater fragen. Dafür ist dieser da. Im Forum der Rentenversicherung können selbstverständlich keine Steuerfragen geklärt werden. Warum haben sie das den Berater nicht gefragt. Ist mir ein wenig unverständlich.
Progressionsvorbehaltam 21.10.2009 | 10:45
Hallo, dies ist keine Steuerberatung sondern die Verbreitung von Allgemeinwissen. Googeln Sie mit meinem Forumsnamen und Sie werden wissen, woher die zu leistende Steuer_Nachzahlung kommt. (gilt übrigens auch bei Krankengeld oder Arbeitlosengeldeinkünften!)
1Sonja2am 21.10.2009 | 11:15
Vielen Dank für die Nachrichten, bis auf die erste, den Kommentar kann man sich dann auch sparen! Ich werde mit der Steuerberaterin natürlich noch Rücksprache halten, habe nur gehofft, ein paar informationen hier zu finden. VG sonja
Hmmmam 21.10.2009 | 11:38
Was genau passt Ihnen an der 1. Antwort denn nicht ? Der User hat Ihnen doch absolut korrekte Auskünfte erteilt . Nicht "den Kommentar",, sondern (wenn man ganz ehrlich ist) die Fragen zum Steuerrecht kann man sich in einem Rentenforum sparen. Lesen sie hierzu einfach mal die Erläuterungen dieses Forums....
Knut Rassmussenam 21.10.2009 | 13:31
Das hat nicht mit einem Progressionsvorbehalt zu tun. Die Ursache einer möglichen zahlung ist schlicht die Steuerpflicht der Rente, aus der aber im Gegensatz zum Lohn keine Steuer abgezogen wird. Die tatsächliche Steuerlast erfahren Sie also erst mit dem Steuerbescheid. Auf eine Erstattung, wie bei 2-Arbeitnehmerhaushalten dürfen Sie sich nicht verlassen. Ohnehin ist Steuerklasse 3 beim Allein/Besserverdiener zwar Netto gut fürs monatliche EInkommen, aber die Nachzahlung aber sehr wahrscheinlich (ist natürlich von allen anderen Begleitumständen abhängig) Hier können Sie mal Proberechnen, ist zwar für ALtersrenten gedacht, als Hilfskrücke gehts aber auch, http://www.finanzamt.bayern.de/service/Berechnungsprogramme/Alte…
Knut Rassmussenam 21.10.2009 | 13:42
ALG und KK sind steuerfrei -- Progressionsvorbehalt Rente ist steuerpflichtig -- kein Progressionsvorbehalt.
Es geht auch soam 21.10.2009 | 13:49
Da sieht man mal, das eine Antwort auch ohne unsinniges Bla Bla gegeben werden kann.Ohne dieses theatralische Rumgeheule eines bestimmten Users, mit seinen zynischen Kommentaren. Schön zu wissen das es auch anders geht. Richtige Antwort, dem User ist geholfen..und das ganz ohne Theatralik und Provokation.
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