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lohnt freiwillige RV

von klaus29.03.2010 | 15:09
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 1969 geboren, seit meinem 17.Lebensjahr ununterbrochen RV-pflichtig gewesen und will nun nach 8 monaten ALG1 die selbständigkeit antreten. ich gehöre nicht den pflichtversicherten Berufsgruppen an. Bisher habe ich gedacht, dass ich mit dem mindestbeitrag von ca80 euro weiter die erwerbsunfähigkeitsrente absichern kann. nun habe ich gehört, dass das nur geht wenn ich vor 1983 bereits 5 Jahre versichert war - geht ja bei mir gar nicht. Ist das so ? mal angenommen nach ein paar Jahren gebe ich die Selbständigkeit wieder auf und nehme wieder einen normalen Job an - bin ich dann wieder bzgl Erwerbsminderung versichert? In gleicher Höhe wie vorher ? Gibt es sonst noch Nachteile, wenn ich mich nicht mehr RV-versichere? besten Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Neben dem Eintritt von Erwerbsminderung und einer Wartezeit von 60 Monaten müssen Sie für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge haben. Dies bedeutet, dass Ihr Erwerbsminderungsschutz nach Wegfall der Versicherungspflicht noch 2 Jahre aufrecht erhalten bleibt.

Mit einer freiwilligen Beitragszahlung können Sie den Erwerbsminderungsschutz nur aufrecht erhalten, wenn Sie vor dem 1.1.1984 bereits 60 Monate Beitragszeiten haben und außerdem nach dem 31.12.1983 jeder Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt ist. Dies scheitert bei Ihnen auf jeden Fall daran, dass Sie vor dem 1.1.1984 keine 60 Monate haben.

Falls Sie nach mehreren Jahren als Selbständiger ohne Pflichtbeiträge wieder als Arbeitnehmer versicherungspflichtig werden, haben Sie nach 3 Jahren wieder einen Erwerbsminderungsschutz. Die Höhe hängt allerdings von den insgesamt zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten ab.

Sie sind nach Ihren Angaben als Selbständiger nicht kraft Gesetzes versicherungspflichtig, könnten sich aber auf Antrag pflichtversichern. Allerdings läuft eine derartige Versicherungspflicht auf Antrag so lange, wie Sie die selbständige Tätigkeit ausüben, d. h. eine freiwillige Aufgabe dieser Versicherungspflicht ist nicht möglich. Sie könnten aber mit dieser Versicherungspflicht auf Antrag Ihren Erwerbsminderungschutz aufrecht erhalten.

Wenn Sie keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung zahlen, dann fehlen Ihnen später evtl. Zeiten zum Erfüllen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für bestimmte Rentenarten.

Sie sollten sich auf jeden Fall bezüglich der Auswirkungen einer evtl. Selbständigkeit auf Ihre Rentenversicherung und insbesondere auch bezüglich der Möglichkeit der Versicherungspflicht auf Antrag (z. B. auch wegen der Möglichkeiten bezüglich der Beitragshöhe) bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.

5 Antworten

andjessiam 29.03.2010 | 15:55
Einer der Hauptnachteile ist, dass man die Rente ggf. nicht mehr vorzeitig (zwar mit Abschlägen) mit 63 Jahren beantragen kann, sondern erst ab 67. Hierzu müssen 35 Beitragsjahre nachgewiesen werden. Allein um diese Jahre zusammen zu bekommen, lohnt sich m.E. das Zahlen von freiwilligen Beiträgen.
Amadéam 29.03.2010 | 21:42
Zahlen Sie weiter den Mindestbeitrag. Die gesetzliche Rentenversicherung hat schon mehrere Währungsreformen überstanden. Es ist gar nicht so weit von der Hand zu weisen, dass aufgrund der horrenden Staatsverschuldung und der enormen Geldumlaufmenge uns eine freundliche galoppierende Inflation bevorsteht. Aus Inflationsbeiträgen aus der Zeit nach Weltkrieg I wurden auch zu DM-Zeiten noch Renten gezahlt. Private Rentenversicherungen und Lebensversicherungen, denen mit Rürüp und Riester heutzutage viel Geld in den Rachen geworfen wird, haben diese Krisen jedenfalls nicht überlebt. Seit die Bundesrepublik besteht sind in K E I N E M Jahr nicht ein lumpiger Pfennig/cent vom Schuldenberg getilgt worden. Ob das gut geht, dass jedes Jahr in gigantischem Umfange neue Schulden aufgenommen werden und zu den alten hinzugetan werden, wage ich zu bezweifeln. Denken Sie daran: Heute Griechenland, dann Portugal, Spanien, Irland und Italien. An diesen Brocken wird sich der deutsche Michel verheben.
-_-am 29.03.2010 | 22:42
Sie können die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen einer Versicherungspflicht für Selbständige (auf Antrag) erfüllen. Mehr unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_12280/SharedDo… Lassen Sie sich beraten. Adressen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung setzt - neben der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen - voraus, dass der teilweise oder voll erwerbsgeminderte Versicherte - in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat und - vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt hat.
Horstam 30.03.2010 | 14:15
Hallo, sie sollten sich auf jedenfall von ihrem RV Träger beraten lassen. So können sie selber entscheiden was sie tun. Ich persöhnlich würde Ihnen von der Antragspflichtversicherung und auch von der freiwilligen Versicherung abraten. Bei der Pflichtversicherung werden recht hohe Beiträge fällig... Und die freiwillige Versicherung rentiert sich einfach nicht. Sie zahlen jeden Monat 79,60€ ein. Sind im Jahr 955,20€. Durch die eingezahlten 955,20€ steigt ihre monatliche Rente zwischen 4,- bis 5,- €. Ich würde lieber ne bestehende private Altersvorsorge erhöhen. Aber das ist meine Meinung. Lassen sie sich eingehend beraten und machen sie sich dann selbst ein Bild.
-_-am 31.03.2010 | 22:33
Ich hätte gerne einmal von Ihnen gewusst, welche Rendite die private Vorsorge für einen Betrag von 80,- € mtl. verspricht und welche Garantien und Sicherheiten Sie dafür nennen können. Bitte inkludieren Sie Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, auch für Kinder des Versicherten, Übergangsgeldzahlungen, Leistungen an Hinterbliebene (Witwe/Witwer, Waisen) und Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Ich kann Ihnen schon vorhersagen, was dabei herauskommt, bin aber auf Ihre Antwort sehr gespannt.
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