Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWenn Sie den Riestervertrag schädlich verwenden, dass heißt nicht eine monatliche lebenslange Auszahlung wählen bzw. sich 30 % des Vertragswertes kapitalisieren und den Rest verrenten lassen, müssen Sie die erhaltenen Zulagen und ggf. die Steuerermäßigungen zurück zahlen. Eine Alternative zur Vertragskündigung wäre das Stilllegen des Vertrages. Im Fall einer Vertragskündigung bekommen Sie den aktuellen Vertragswert, also die eingezahlten Beiträge nach Abzug der Kosten. Diese können je nach Vertragsart unterschiedlich hoch sein.
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