Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Lohnt sich Rentenverzicht, wenn Pflegekasse Rentenbeiträge zahlt?

von Maria01.09.2022 | 12:53
339 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich wende mich ratsuchend an Sie, weil mir die verschiedensten Stellen bisher nicht weitergeholfen bzw. mich sogar abgewiesen haben. Zur Zeit beziehe ich eine Vollrente in Höhe von 1.132,73 EUR Brutto per Monat. Da ich einen Angehörigen pflege, zahlt die Pflegversicherung momentan für mich noch RV-Beiträge in Höhe von monatlich 165,22 EUR. Diese laufen wegen der "65 Jahre plus 7 Monate"-Regelung in Kürze jedoch aus, wenn ich nicht auf mindestens 1% meiner Rente verzichte. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir ausrechnen könnten, ob sich dieser Verzicht für mich lohnt. Mit freundlichen Grüßen Maria K.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria,

so pauschal lässt sich die Frage leider nicht beantworten. Je nach Höhe der von der Pflegekasse zu zahlenden Beiträge kann sich ein Verzicht auf 1% der Rente jedoch sehr schnell wieder amortisieren. Im Zweifel sollten Sie sich daher er direkt in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände beraten lassen.

Weitere Informationen zur Beitragszahlung für Pflegepersonen erhalten Sie im Übrigen auch in der Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=1

herunterladen können. Hier wird (insbesondere auch auf Seite 38 der Broschüre) auch dargestellt, wie die Beiträge aufgrund einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit die Rente erhöhen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Berndam 01.09.2022 | 13:46
Kommt drauf an, wie lange Sie leben und wie viel die Pflegekasse für Sie einzahlt. Lt. Gesetz ist auch eine 99,99 % Teilrente möglich, aber da legt einem die DRV regelmäßig Steine in den Weg. Tendenziell lohnt sich das bei einer niedrigen Rente oder einem hohen Pflegegrad.
Falsch!am 01.09.2022 | 14:41
Wo steht das im Gesetz? Bisher war das eine gerichtliche Einzelfallentscheidung, dem die Rentenversicherung nicht folgt. Sie sollte daher nicht so einen Unsinn verbreiten!
Abschlägeam 01.09.2022 | 14:50
Hallo Maria, Sie würden also auf 1% Rente verzichten = 1137,30 /100 x 1 = 11,37 Um diesen Betrag mindert sich Ihre Rente. Hiervon können Sie noch ca. 11% abziehen für die Beitragseinsparung KV/PV also 1,25 EUR, somit verzichten Sie auf ca. 10,00 EUR. Bei einem Pflegegrad 2 erhöht sich für ein Jahr Pflege Ihre Rente um ca. 8,57 EUR. Diese Erhöhung wirkt sich ab Regelaltersrente dann jeweils zum 01.07. aus, d.h. dann wird jeweils die Rente erhöht. Und profitiert dann auch von evtl. Rentenanpassungen zum 01.07. Entsprechend erhöht sich dann wieder der Zahlbetrag für KV/PV. Noch viel ausführlicher wurde dies hier im Forum ca. Anfang des Jahres mal durchgerechnet (finde ich leider nicht wieder...). Mit dem Ergebnis, dass sich dieser Verzicht bereits ab dem 2. Jahr 'amortisiert'. Wenn dann irgendwann die Pflege mal endet, stellen Sie wieder auf 100 % um. Das eine Prozent 'nicht in Anspruch genommene Rente' erhöht dann die ab dann zu zahlende Rente auch noch mal. Und auch falls Sie 'zu stolz' sein sollten, von der zu pflegenden Person das Pflegeld zu erhalten, lassen Sie sich dann mindestens diese 10 EUR monatlich geben. Sofern es sich um einen höheren Pflegegrad handelt, können Sie anhand der Zahlen in der Broschüre auf Seite 38 selbst berechnen, wie es sich auswirken würde. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Ersparen Sie sich aber den Stress, bei der DRV eine 99,9%-Rente zu beantragen (Hinweis von @Bernd)!! Denn hierzu gibt es lediglich EIN Einzelfallurteil, Sie müssten dies also einklagen, das kostet Zeit und Nerven, die Sie für andere Dinge besser verwenden können. Alles Gute!
W°lfgangam 01.09.2022 | 21:38
Hallo Maria, entsprechend dem RV-Beitrag sieht das nach Pflegegrad 2 aus = rd. 9 € mehr Brutto-Monatsrente, jeweils zum 01.07. für die zusätzlichen Beiträge _im abgelaufenen_ Jahr der Pflegetätigkeit - ungünstigenfalls sind da noch keine neuen Beiträge aus der Pflegetätigkeit dazukommen/hängt vom Beginn des Erreichens Ihrer Regelaltersgrenze ab. Auch eine 'nur' 99 % Teilrente ist von Vorteil für Sie, sofern Sie nicht beabsichtigen in den nächsten 2 Jahren nach Erreichen der Regelaltersgrenze in die Kiste zu steigen ;-) ...solange könnte es dauern, bis sich der Verzicht auf 1 % Monatsrente rechnet, dann geht es - bei weiterer Pflegetätigkeit - aufwärts mit der Rente. Nebenbei: der 1 % Verzicht ist ja nicht auf Dauer weg. Sobald die Pflegetätigkeit endet, fordern Sie die DRV wieder auf, Ihre Rente zu 100 % zu zahlen. Gruß w. *) das kleine Einmaleins reicht dafür ...zur Rentenberechnung intensiv brauchen Sie allerdings ein Hochschulstudium – fragen Sie mich bitte nicht, wie das die gesetzgebenden Organe dann verstanden/blind beschlossen haben *g
Klugpuperam 02.09.2022 | 01:08
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die laufende Rente doch ohnehin neu berechnet und damit höher. Selbst bei Umstellung auf eine 99%ige Teilrente sollte ab Erreichen der Regelaltersgrenze mehr gezahlt werden als aktuell.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026