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Zur Experten-Antwort springenHallo Kai,
wenn Sie vorzeitig in Rente gehen, dann haben Sie einen Rentenabschlag von 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs.
Diesen Abschlag können Sie durch die Zahlung von Beiträgen ganz oder teilweise ausgleichen.
Sie können die Erteilung einer besonderen Rentenauskunft beantragen, aus der Sie die Rentenminderung und die Höhe der erforderlichen Beitragszahlung ersehen können.
Bezüglich der Rendite kann ich mich grundsätzlich meinen Vorschreibern anschließen. Sie müssen grundsätzlich ca. 20 Jahre die Rente beziehen, damit Sie Ihr Geld wieder haben. Der Zeitraum könnte kürzer sein, wenn Sie entweder durch die Beitragszahlung Steuerermäßigungen haben oder einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung aus der Rente erhalten. Andererseits wird die Rendite schlechter, falls Sie gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind und Ihnen hierzu Beiträge von der Rente abgezogen werden.
Zwischen 19-21 Jahre Rentenbezug. Durch ggf. Steuerersparnis und Rentenanpassungen einige Jahre früher.. Dann so 17 bis 19 Jahre im Allgemeinen. Kann man machen muss man nicht.....dann biste mit 82 Jahren ein reicher Mann / eine reiche Frau auf dem Friedhof.
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