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Experten-Antwort

LTA?

von Maja20.09.2018 | 13:16
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8 Antworten

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Guten Tag, Ich habe EMR beantragt, wurde abgelehnt. Ich habe fristgerecht Widerspruch eingelegt und warte noch auf das Ergebnis. Des weiteren bekomme ich ALG1 im Nahtlosigkeitsverfahren, es wurden jetzt schon 2 Gutachten vom ÄD der AfA in der Zeit von April bis September gemacht.Das erste Gutachten war erst im August fertig,demnach war ich da voll Erwerbsunfähig. Jetzt vier Wochen später das zweite Gutachten,obwohl sich an meiner Gesundheitlichen Lage nichts geändert hat und dem ÄD auch keine neuen Ärztlichen Befunde vorliegen,bin ich wieder Vollschichtig Areitsfähig.Natürlich würde das alles nach Aktenlage entschieden! Gestern wurde dann von meiner Sachbearbeiterin der AfA entschieden das ich LTA beantragen soll. Muss ich jetzt nicht erst einmal abwarten,was aus meinem Wiederspruch bezüglich der EMR wird. Ich kann doch nicht gleichzeitig EMR und LTA beantragen? Mal ganz davon abgesehen ,das ich mich überhaupt nicht in der Lage sehe wieder irgendwelche Tätigkeiten aufzunehmen. Ich habe doch nicht aus Jux die EMR beantragt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Einschätzung, ob Erwerbsminderung vorliegt und Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht, trifft der zuständige Rentenversicherungsträger. Dabei werden gegebenenfalls die Gutachten der Arbeitsverwaltung mit zugrunde gelegt.

Nach § 9 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind vor anderen Leistungen (zum Beispiel Rente) und unabhängig von dieser Entscheidung vorrangig Leistungen zur Teilhabe zu prüfen.

Trotz einer Rentenablehnung kann somit ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden, da nach bisheriger Einschätzung (Rentenverfahren) die Erwerbsfähigkeit für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes ja besteht. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden erbracht, wenn die Erwerbsfähigkeit im Bezugsberuf (bisheriger Beruf) gefährdet oder gemindert ist. Im Rahmen des Verfahrens über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden dann zum Beispiel im Beratungsgespräch beim Rehafachberater zielführende Leistungen zum Erreichen des Teilhabeziels der Eingliederung ins Erwerbsleben ausgewählt. Wenn das Rechtsbehelfsverfahren doch mit Gewährung eines Rentenanspruchs abgeschlossen wird, endet dann damit auch das Verfahren über Leistungen zur Teilhabe.

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7 Antworten

???am 20.09.2018 | 13:36
Beantragen können Sie alle Leistungen der DRV auf einmal. Wie sinnvoll das ist, ist wieder eine andere Frage. Ein LTA-Antrag macht keinen Sinn, wenn Sie sich für eine Arbeit nicht belastbar fühlen und sich auch nicht vorstellen können, dass sich das in absehbarer Zeit ändert. Die Frage ist nur, wie reagiert die AfA, wenn Sie den Antrag nicht stellen?
Schorscham 20.09.2018 | 13:49
Anspruch auf ALG_1 nach der "Nahtlosregelung" besteht so lange, bis rechtwirksam über den EM-Renteantrag entschieden wurde. Problematisch wird es dann, wenn der Rentenantrag bereits abgelehnt wurde und auch der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit eine rentenrelevante Erwerbsminderung ausschließt, selbst wenn dem Ablehnungsbescheid widersprochen wurde. Ein Widerspruchs-/Klage-Verfahren kann u.U. mehrere Monate oder sogar Jahre dauern. Deshalb dürfte die Aufforderung Ihrer Arbeitsvermittlerin meines Erachtens rechtens sein. MfG
Majaam 20.09.2018 | 14:27
Ich denke , mit dem Antrag auf LTA werde ich mir jegliche Chanace das die EMR vielleicht doch noch genehmigt wird verbauen. Aber ist es nun mal wie es ist,mittlerweile haben Sie mich wieder so weit, das ich mich nur noch treiben lasse und keine Lust mehr habe für mein Wohlergehen zu kämpfen.
Sachbearbeiteram 20.09.2018 | 15:11
Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein LTA-Antrag und ein Rentenantrag gleichzeitig laufen. Wenn andere nichts dabei finden, sollte es doch auch bei Ihnen kein Problem sein. Ihre Situation kann ich nicht beurteilen. Ich weiß nicht, ob Sie eigentlich noch arbeiten können oder nicht. Ich erlebe es aber in meiner Arbeit regelmäßig, dass Leute, die sich für absolut leistungsunfähig und nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar gehalten haben, in recht kurzer Zeit nach dem Scheitern ihrer Rentenklage plötzlich einen Job hatten und den ausüben konnten (auch länger, wir kontrollieren das ja). Ich will nicht behaupten, dass die Leute simuliert haben, aber sie haben sich definitiv unterschätzt.
Majaam 20.09.2018 | 15:40
Hallo Sachbearbeiter, Danke für die Antwort ! Ohne Schulabschluss,ohne Berufsausbildung und über 50 und Schwerbehindert ,sind die Aussichten wohl eher nicht so rosig. Über 10 Jahre mache ich das ganze nun mit ,von einem Job zum nächsten,das kann mir auch niemand mehr schön reden.Ich weiss um meine Chancen vor allem aber um meine nicht mehr vorhandene Belastbarkeit.Ich versuche es nun trotz Krankheit seit über 12 Jahren immer wieder,nun ist Schluss,geht nicht mehr. LG,Maja
Schorscham 20.09.2018 | 20:09
Wenn tatsächlich eine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegen sollte, wird erst gar keine LTA-Maßnahme bewilligt. Der LTA-Antrag könnte also sogar Ihr Widerspruchsverfahren beschleunigen. MfG
W*lfgangam 20.09.2018 | 20:25
Zitat von Sachbearbeiter anzeigenausblenden
Ergänzend: der LTA-Antrag (auf Aufforderung der AfA doch eher zwingend erforderlich - die Weiterzahlung ALG hängt davon ab) könnte lediglich in einer Kostenzusage der DRV münden, dass die/DRV die Kosten für berufsfördernde Maßnahmen - die die AfA anbieten würde – übernimmt, wenn die so was anbieten/finden würden. Also alles halb so schlimm ...Antrag stellen und die AfA ist erst mal zufrieden. > von Maja: Ich denke , mit dem Antrag auf LTA werde ich mir jegliche Chanace das die EMR vielleicht doch noch genehmigt wird verbauen. Quatsch! Gruß w.
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