Hallo Andrea,
wie Schade bereits ausgeführt hat, macht es in der Tat wenig Sinn, einen weiteren Antrag auf LTA zu stellen, wenn diesbezüglich bereits ein offenes Antragsverfahren läuft.
Die ärztliche Einschätzung hinsichtlich Ihres Gesundheitszustandes sollte Bestandteil des von der Rehabilitationseinrichtung zu erstellenden Entlassungsberichtes sein, welcher der Rentenversicherung übermittelt werden sollte und als solcher dann in die Entscheidung über Ihren LTA-Antrag einbezogen wird.