Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEs ist nicht ganz klar, ob die Integrationsmaßnahme "in Aussicht gestellt" gestellt ist bzw. noch "geprüft werden muss" oder ob Sie nur noch zustimmen müssen und dann die Integrationsmaßnahme bewilligt wird.
Offensichtlich sieht der Rentenversicherungsträger einen entsprechenden Bedarf. Auch das Jobcenter wird ein Interesse daran haben, Sie beruflich wieder einzugliedern.
Sie sollten daher das Jobcenter informieren und begründen, warum Sie das Angebot nicht wahrnehmen können / wollen.
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