Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo LUISE,
sofern Ihr Vater meint, dass er voll oder teilweise erwerbsgemindert ist, sollte er einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung stellen.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann zeitgleich gestellt werden. Eine solche Maßnahme kann allerdings nur durchgeführt werden, wenn Sie nicht voll erwerbsgemindert sind.
Um alle Fragen zu klären (und ggf. Anträge zu stellen), sollten Sie sich kurzfritig an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden. Hier werden Sie ausgiebig und kostenlos beraten. Alternativ stehen Ihnen die Versichertenältesten/Versichertenberater der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Versicherungsämter der Städte und Kreise für eine Antragsaufnahme zur Verfügung.
Hinweis:
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit einen privaten Rentenberater aufzusuchen. Dieser ist allerdings kostenpflichtig.
Viele Grüße
Ihr Expertentema der Deutschen Rentenversicheurng
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