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Experten-Antwort

LTA???

von LUISE27.03.2023 | 16:02
513 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Team, Folgendes Problem. Mein Vater wurde aus der Reha entlassen. In seinem momentanen Job nicht mehr Erwerbsfähig. Auf dem allg.arbeitsmarkt laut reha zu 100% ( wie auch immer das gehen soll, und was auch immer er tun soll)Erwerbsfähig. Er soll jetzt LTA beantragen. Was hat das zu bedeuten?Was ist das und wozu? Bei seinem jetzigen Arbeitgeber könnte er noch halbtags arbeiten, sie könnten ihm für wenige Stunden einen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Zur Reha ging der Arzt von anschließender Arbeitslosigkeit aus. Aber für EM rente ist er nicht. Was soll mein Vater den jetzt tun? ALG 1 ist auch irgendwann zu Ende. Kann man parallel einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen? Wie gehen wir jetzt am besten vor? Vielen dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.03.2023 | 09:00

Hallo LUISE,

sofern Ihr Vater meint, dass er voll oder teilweise erwerbsgemindert ist, sollte er einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung stellen.

Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann zeitgleich gestellt werden. Eine solche Maßnahme kann allerdings nur durchgeführt werden, wenn Sie nicht voll erwerbsgemindert sind.

Um alle Fragen zu klären (und ggf. Anträge zu stellen), sollten Sie sich kurzfritig an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden. Hier werden Sie ausgiebig und kostenlos beraten. Alternativ stehen Ihnen die Versichertenältesten/Versichertenberater der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Versicherungsämter der Städte und Kreise für eine Antragsaufnahme zur Verfügung.

Hinweis:

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit einen privaten Rentenberater aufzusuchen. Dieser ist allerdings kostenpflichtig.

Viele Grüße

Ihr Expertentema der Deutschen Rentenversicheurng

6 Antworten

LUISEam 27.03.2023 | 16:54
Dankeschön. Aber das alles bringt ihm doch gar nichts. Denn er bekommt ja keinen lohnausgleich zur bisherigen vollzeitarbeit. Aber das wird er wohl nie wieder können, egal was. Kann ich parallel einen erwerbsminderungsrenteantrag stellen mit ihm?
Erklärbäram 27.03.2023 | 16:51
Bin zwar nicht "Team", aber antworte trotzdem mal... Wenn die Erwerbsfähigkeit für den allgem. Arbeitsmarkt auf "über 6 Stunden" eingeschätzt wird, ist die Bewilligung einer Teil-EMR eher unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Ihr Vater kann daher natürlich einen EMR-Antrag stellen, wenn er sich selbst für erwerbsgemindert hält. Die DRV prüft das dann und richtet sich häufig nach der ärztlichen Einschätzung der Reha, aber muss dies nicht tun. Wenn die DRV "nur" eine Teil-EMR (oder gar keine) bewilligt, kann parallel eine berufliche Reha-Maßnahme in Anspruch genommen werden - also eine LTA. Das sind verschiedene Maßnahmen, die Ihrem Vater helfen sollen, wieder ins Erwerbsleben eingegliedert zu werden und eben die Leistungsfähigkeit zu erhalten, so dass keine (volle) EMR nötig ist. Welche Maßnahme es wird entscheidet sich in einem Beratungsgespräch mit dem Rehaberater, welcher Ihrem Vater bei bewilligtem Antrag zugeteilt würde. Wenn Ihrem Vater die Teilzeit-Tätigkeit beim aktuellen Arbeitgeber (finanziell) reicht und es gesundheitlich machbar ist, ist das natürlich auch möglich - dann muss geschaut werden, ob LTA Sinn macht ...oder ob ggf. doch eine Teil-EMR bewilligt würde und Ihr Vater daneben parallel arbeitet.
LUISEam 27.03.2023 | 16:58
Bin zwar nicht "Team", aber antworte trotzdem mal... Wenn die Erwerbsfähigkeit für den allgem. Arbeitsmarkt auf "über 6 Stunden" eingeschätzt wird, ist die Bewilligung einer Teil-EMR eher unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Ihr Vater kann daher natürlich einen EMR-Antrag stellen, wenn er sich selbst für erwerbsgemindert hält. Die DRV prüft das dann und richtet sich häufig nach der ärztlichen Einschätzung der Reha, aber muss dies nicht tun. Wenn die DRV "nur" eine Teil-EMR (oder gar keine) bewilligt, kann parallel eine berufliche Reha-Maßnahme in Anspruch genommen werden - also eine LTA. Das sind verschiedene Maßnahmen, die Ihrem Vater helfen sollen, wieder ins Erwerbsleben eingegliedert zu werden und eben die Leistungsfähigkeit zu erhalten, so dass keine (volle) EMR nötig ist. Welche Maßnahme es wird entscheidet sich in einem Beratungsgespräch mit dem Rehaberater, welcher Ihrem Vater bei bewilligtem Antrag zugeteilt würde. Wenn Ihrem Vater die Teilzeit-Tätigkeit beim aktuellen Arbeitgeber (finanziell) reicht und es gesundheitlich machbar ist, ist das natürlich auch möglich - dann muss geschaut werden, ob LTA Sinn macht ...oder ob ggf. doch eine Teil-EMR bewilligt würde und Ihr Vater daneben parallel arbeitet. Danke. Also als erstes Termin beim Rentenbrater? Ok. Den vereinbaren ich zeitnah. Dort wird dann entschieden, was er bekommt, oder wird dieser Antrag erstmal allg gestellt? Gleich dazu den rentenantrag? Oder abwarten? Das zieht sich auch wieder Monate nehme ich an?
Abschlägeam 27.03.2023 | 18:03
Hallo Luise, richtigerweise ist Ihr Vater wohl nicht damit zufrieden, wenn er zwar (auch nach einer LTA) eine Tätigkeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben könnte, in seinem Beruf aber nur noch Teilzeit. Oder eben, so wie die Reha-Klinik es wohl meinte, dann arbeitslos wird. Deshalb sollte er direkt einen Antrag auf EM-Rente stellen. Im Laufe des Verfahrens wird dann ohnehin geprüft, ob eine LTA-Maßnahme sinnvoll wäre. Auch die Einrichtung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes kann im Rahmen einer LTA-Maßnahme unterstützt werden. Dies aber eigentlich mit dem Ziel, dass auch im Beruf voll weiter gearbeitet werden kann, eine EM-Rente also vermieden wird. Wenn 'leidensgerecht' also von dem Arbeitgeber nur in Teilzeit angeboten wird, lohnt es sich schon, den Anspruch auf eine (ggfs. dann nur halbe) EM-Rente prüfen zu lassen. Die Einschätzung der Reha-Klinik ist noch nicht verbindlich, sondern eben nur eine Einschätzung. Dem Antrag sollten also weitere medizinische Befunde der letzten Jahre beigefügt werden, die zusätzlich die bereits vorliegenden massiven Einschränkungen belegen könnten. Wenn Ihr Vater außerdem vor 1961 geboren ist, stünde er unter besonderem Schutz und hätte bei Vorliegen einer 'Berufsunfähigkeit' Anspruch auf zumindest eine halbe EM-Rente. Dazu muss allerdings auch erst einmal die DRV 'bestätigen', dass im 'Beruf' eben nichts mehr geht. Er sollte also einen Termin bei seiner zuständigen Rentenversicherung vereinbaren, in dem er sich noch einmal zusätzlich beraten lassen und in dem auch sein Antrag aufgenommen werden kann. Und ja, das ganze Procedere kann etwas dauern, aber 'so rum' liefen dann beide Möglichkeiten in einem Antrag parallel. Viel Erfolg und alles Gute!
LUISEam 27.03.2023 | 18:45
Danke " Abschläge" für die Auskunft.
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