Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Frau Borsatzky,
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten über die gesetzliche Rentenversicherung die Versicherten, die die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:
Persönliche Voraussetzungen
Ihre Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit, körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert und durch Rehabilitationsleistungen kann
bei erheblich gefährdeter Erwerbsfähigkeit eine drohende Minderung abgewendet werden oder
die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich verbessert, wiederhergestellt oder eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden oder
bei teilweise geminderter Erwerbsfähigkeit ohne Aussicht auf wesentliche Besserung der Arbeitsplatz erhalten werden.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:
Diese erfüllen Sie, wenn
Ihnen ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden müsste oder die Leistungen unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation erforderlich sind, um die Rehabilitation erfolgreich zu beenden.
Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Wartezeit von 15 Jahren zurückgelegt haben.
Am besten suchen Sie eine Beratungsstelle der Rentenversicherung in Ihrer Nähe auf, die Kollegen können den Antrag auch mit Ihnen zusammen stellen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
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