Hallo Frau Borsatzky,
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten über die gesetzliche Rentenversicherung die Versicherten, die die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:
Persönliche Voraussetzungen
Ihre Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit, körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert und durch Rehabilitationsleistungen kann
bei erheblich gefährdeter Erwerbsfähigkeit eine drohende Minderung abgewendet werden oder
die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich verbessert, wiederhergestellt oder eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden oder
bei teilweise geminderter Erwerbsfähigkeit ohne Aussicht auf wesentliche Besserung der Arbeitsplatz erhalten werden.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:
Diese erfüllen Sie, wenn
Ihnen ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden müsste oder die Leistungen unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation erforderlich sind, um die Rehabilitation erfolgreich zu beenden.
Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Wartezeit von 15 Jahren zurückgelegt haben.
Am besten suchen Sie eine Beratungsstelle der Rentenversicherung in Ihrer Nähe auf, die Kollegen können den Antrag auch mit Ihnen zusammen stellen.