Übergangsgeld steht maximal bis zum Tag des Abbruchs der Maßnahme zu. Über den Tag des Abbruchs
hinaus besteht auch dann kein Anspruch auf Übergangsgeld wenn die 6 Wochen zu diesem Zeitpunkt noch
nicht abgelaufen sind.
Wir empfehlen Ihnen, sich umgehend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.