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LTA abgelehnt

von Johannes21.11.2013 | 12:25
1533 Ansichten
4 Antworten

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LTA wurde heute von der DRV abgelehnt, da ich in dem Beruf nich arbeiten könne. Bin AU aus Reha entlassen worden, mit Empfehlung auf LTA beim selben Arbeitgeber. Nun ich kann widersprechen, das weiss ich. Sollte ich mich aber jetzt entscheiden es dich wieder im alten Beruf zu versuchen und ich nach Hamburger Modell wieder eingegliedert zu werden, wer zahlt dann die Wiedereingliederung? Arbeitsamt oder die DRV?

4 Antworten

Johannesam 21.11.2013 | 12:27
Da ich noch im Beruf arbeiten könne.
Johannesam 21.11.2013 | 13:02
Krankenkasse ist ausgesteuert seit Juli 2013. Beziehe im Moment ALG 1
-am 21.11.2013 | 12:59
Hallo Johannes. Die Rentenversicherung ist in diesen 2 Fällen für die Durchführung der stufenweise Wiedereingliederung zuständig: 1) Wenn von der Klinik eingeleitet und die stufenweise Wiedereingliederung innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der medizinischen Reha beginnt. 2) Hat die Klinik nicht eingeleitet, besteht für die Krankenkasse nach Ende der Maßnahme, 2 Wochen Zeit selbst einzuleiten. Die DRV ist dann zuständig. Wenn Sie mit der Entscheidung gegen die Ablehnung Ihrer LTA nicht einverstanden sind, legen Sie Widerspruch gegen den Bescheid ein. Fügen sie dieser möglichst eine ausführliche Begründung bei.
-am 21.11.2013 | 13:23
Wenn Sie ausgesteuert sind ergibt sich folgendes: Leitet die Klinik die stufenweise Wiedereingliederung nicht ein, kann die Agentur für Arbeit einleiten. Deren Zuständigkeit wäre dann gegeben.
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