Hallo blonderengel,
Ihrer Schilderung ist zu entnehmen, dass die Rentenversicherung aufgrund Ihres Gesundheitszustandes festgestellt hat, dass keine Erwerbsminderung vorliegt. Deshalb wurde der Rentenantrag abgelehnt.
Eine LTA-Maßnahme kann nur durchgeführt werden, wenn Sie dafür gesundheitlich belastbar sind. Dies wurde mit der Ablehnung der LTA-Maßnahme ausgeschlossen.
Es wurde festgestellt, dass zunächst eine therapeutische Behandlung erforderlich ist, damit ein Gesundheitszustand erreicht wird, der für eine erfolgreiche LTA-Maßnahme erforderlich ist.
Von Seiten der Rentenversicherung wurde dafür eine tagesklinische Behandlung vorgeschlagen. Sie sollten mit Ihren Ärzten besprechen, welche Therapieform für Sie sinnvoll ist und diese anstreben.
Im Anschluss können Sie erneut einen Antrag auf LTA stellen, damit geprüft werden kann, ob Ihr Gesundheitszustand nunmehr eine LTA-Maßnahme zulässt.