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Experten-Antwort

LTA Antrag auf Erstausbildung obwohl arbeitsfähig?

von Jens30.09.2014 | 16:47
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Momentan mache eine medizinische Reha, welche von der Rentenversicherung finanziert wird. Voraussichtlich werde ich als arbeitsfähig entlassen (wie ich mich auch selber einschätze). Allerdings wird es mir nicht mehr möglich sein, speziell zu meinem alten Arbeitgeber zurück zu kehren (das Arbeitsklima dort werde ich mit meiner Erkrankung nicht lange aushalten können, daher werde ich dies beenden, hoffentlich mir Ärztlicher Empfehlung – ist noch unklar). Mit 33 Jahren verfüge ich über keine abgeschlossene Berufsausbildung und will diese unbedingt nachholen. Eine Persönlichkeitsstörung würde es mir sehr schwer machen eine „normale“ Ausbildung zu absolvieren, weshalb ich dies in einem geschützten Rahmen z.B. einem Berufsförderungswerk machen will, was von der Klinik (medizinische Reha) auch unterstützt wird. Generell: 1. Übernimmt die Rentenversicherung auch die Kosten für eine Erstausbildung? 2. Wenn die Klinik, wo ich die medizinische Reha mache, eine berufliche Reha empfiehlt ist damit eine Grundvoraussetzung für einen LTA Antrag erfüllt (auch wenn nur 4 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden)? Speziell: In meiner speziellen Situation, hat ein LTA Antrag bei der Rentenversicherung Aussicht auf Erfolg oder müsste ich erst arbeitslos werden um dann einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen zu können? Danke und Gruß Jens

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jens,

ohne Kenntnis, ob in Ihrem speziellen Fall sowohl die versicherungsrechtlichen als auch medizinischen bzw. persönlichen Voraussetzungen für eine LTA-Maßnahme erfüllt sind, können in diesem Forum keine Aussagen getroffen werden.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Fachberater für Rehabilitation, um Ihre Fragen abschließend zu klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 01.10.2014 | 08:27
Ob Sie LTA erhalten ist nicht davon abhängig, ob Sie einen Arbeitsplatz haben. Von daher müssen Sie jetzt nicht kündigen. Allerdings kann es später nötig werden. Nur Ihr Wunsch nach einer Umschulung reicht nicht aus und LTA ist auch wesentlich mehr. Dazu kommt die Frage, ob Sie für eine Ausbildung auch intellektuell geeignet sind. Was genau für Sie die richtige Lösung ist, werden Sie am besten im Gespräch mit Ihrem Reha-Fachberater klären.
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