Hallo Lexbe,
haben Sie von der DRV einen Ablehnungsbescheid erhalten? Ist diesem zu entnehmen, dass der Vorgang abgegeben wurde wegen fehlender Kontenklärung?
Ich könnte mir eher vorstellen, dass evtl. nicht die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine LTA erfüllt waren und deshalb die Zuständigkeit der Arbeitsagentur gegeben war.
Zudem kann ich Ihnen leider auch keine große Hoffnungen bzgl. des Studiums machen.