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Experten-Antwort

LTA Antrag zurückziehen und bei anderem Kostenträger neu Beantragen?

von Lexbe19.11.2014 | 08:11
1032 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich habe im September einen Antrag auf LTA (berufliche Reha) bei der DRV eingereicht. Aufgrund einer fehlenden Kontenklärung wurde der Antrag an die ARGE weitergeleitet und nun dem Grunde nach Bewilligt. Nach dem ersten Gespräch mit dem Reha Berater stellte sich heraus, dass die Arge ausschließlich berufliche Weiterbildungen fördert. Ich würde allerdings gern ein Studium der Sozialen Arbeit beginnen( Erzieherin, 15 Jahre Berufserfahrung, aufgrund einer Hüftarthrose kann ich jedoch nicht im Job weiter arbeiten). Zur Zeit bin ich Arbeitsunfähig. Meine Frage ist nun, kann ich jetzt nach Klärung meiner Konten (Erfüllung der Beitragszeit) den Antrag bei der Arge zurückziehen und ihn bei der DRV neu einreichen? Wird das zu Poblemen führen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lexbe,

haben Sie von der DRV einen Ablehnungsbescheid erhalten? Ist diesem zu entnehmen, dass der Vorgang abgegeben wurde wegen fehlender Kontenklärung?

Ich könnte mir eher vorstellen, dass evtl. nicht die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine LTA erfüllt waren und deshalb die Zuständigkeit der Arbeitsagentur gegeben war.

Zudem kann ich Ihnen leider auch keine große Hoffnungen bzgl. des Studiums machen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 19.11.2014 | 09:11
Versuchen können Sie es. Ob es aber zum Ziel führt? Die Chance von der DRV das Studium finanziert zu bekommen ist nicht riesig groß.
Deutsche Rentenversicherung
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