Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

LTA bewilligt beginnt ab 13.10.22. Aber befinde mich noch bis 30.11.22 in gekündigtem Arbeitsverhältnis

von SoEiner01.10.2022 | 12:28
521 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebes Expertenteam, Entschuldigen Sie bitte diese Wand von Text. Aber ich wusste nicht welche Infos für Sie wichtig sein könnten und welche nicht. Ich bin seit Januar 2022 Arbeitsunfähig geschrieben. Im April 2022 hatte ich einen 7-wöchigen Rehaaufenthalt, der mit einer Empfehlung zur Teilnahme an einer LTA Maßnahme endete. Der Antrag für die LTA wurde dann relativ zeitnah durch die Rentenversicherung bewilligt. Da mein Arbeitsvertrag befristet ist, erhielt ich nun am 01.09.22 eine Kündigung zum 30.11.22. (die Agentur für Arbeit wurde von mir sofort informiert) Ich bin aktuell weiterhin bis zum 21.10.22 AU geschrieben. Vom 12.09. - 23.09.22 lief inzwischen die ABE Maßnahme. gestern den 30.09.22 erhielt ich telefonisch von meinem Reha-Berater der Rentenversicherung die Zusage, dass die Umschulung bewilligt wird. Eigentlich ein Grund zum Feiern, da mir damit ein Wunschberuf ermöglicht wird, für den ich vermutlich ohne Fachabitur keine Ausbildung bekommen hätte. Jetzt kommt jedoch das große Aber. Die Umschulung beginnt bereits am 13.10.22 mit einer 3-monatigen Vorbereitung. Laut dem Reha-Berater muss ich der Krankenkasse mitteilen, dass meine AU Bescheinigung bereits am 12.10.22 enden wird, da ich ja ab dem 13.10.22 die Umschulung beginne. Aber ich befinde mich noch bis zum 30.11.22 in einem Arbeitsverhältnis in der Kündigung. Dem Arbeitgeber müsste ich demnach weiterhin eine AU Bescheinigung vorlegen oder aber ab dem 13.10.22 wieder Arbeiten kommen. Eine AU Bescheinigung darf ich jedoch nicht mehr vorlegen, da ich ab dem Zeitpunkt der Umschulung Übergangsgeld erhalte. Laut meinem Reha-Berater wäre es besser den Arbeitgeber erst ins Boot zu holen, wenn ich den Bescheid zur Bewilligung der Umschulung auch in schriftlicher Form vorliegen hätte. Das könne jedoch noch dauern, da er noch mehrere Instanzen durchlaufen müsse (Berechnung des Übergangsgeldes etc.). Sodas es passieren kann das ich diesen erst nach dem 13.10.22 erhalte. Sie erkennen nun mein Dilemma. Melde ich mich nicht mehr AU müsste ich Arbeiten gehen und kann an der Umschulung nicht teilnehmen. Wenn ich einfach an der Umschulung teilnehme, ohne das mit dem Arbeitgeber zu klären oder ihn zumindest darüber zu informieren, kann dieser mich letztlich noch wegen Vertragsbruches dran bekommen. Klären soll ich es jedoch erst, wenn ich es schriftlich vorliegen habe. Was ja aber voraussichtlich erst nach Beginn der Maßnahme der Fall sein wird. Wenn ich hingegen einfach weiter zum Arzt gehe und mich erneut AU schreiben lasse, bekomme ich ärger mit der Krankenkasse. Ich weiß wirklich nicht, wie ich jetzt weitermachen soll. Und ehrlich gesagt verstehe ich es auch nicht. Als ich in der Reha war, bekam ich doch auch Übergangsgeld und es lief über die Rentenversicherung, ohne dass mein Arbeitgeber dies beanstanden konnte. Warum soll es denn nun anders sein? Also letztlich ist meine Frage wie muss ich nun Vorgehen? Ich hoffe, jemand von Ihnen kann mich erleuchten. Denn ehrlich gesagt verzweifle ich gerade daran. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Viele Grüße SoEiner

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SoEiner,

Ihre Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf die zuletzt ausgeübte Beschäftigung und steht für sich betrachtet nicht der LTA-Maßnahme entgegen. Zu arbeitsrechtlichen Themen kann hier keine Stellungnahme erfolgen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ich kann die Äußerung des Reha-Beraters zum Anspruch auf Übergangsgeld leider nicht nachvollziehen. Ab dem Beginn der Maßnahme besteht regelmäßig Anspruch auf Übergangsgeld, auch wenn eine Arbeitsunfähigkeit für die letzte Beschäftigung besteht. Evtl. liegt ein Missverständnis vor. Der Anspruch auf Übergangsgeld wird durch die Reha-Sachbearbeitung geprüft, ggf. können Sie sich dort ergänzend erkundigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Abschlägeam 01.10.2022 | 18:11
Hallo SoEiner, trotz Ihrer umfangreichen Angaben ist eine Lösung im Forum nicht möglich, da hier mehrere Rechtsgebiete zu berücksichtigen sind. Im Moment sind Sie noch AU. In dieser Zeit kann Ihnen der Arbeitgeber also nichts. Und deshalb sollten Sie genau diese Tage nutzen, mit ihm zu klären, wie und zu welchem Zeitpunkt genau das Arbeitsverhältnis dann tatsächlich endet. Lässt er es ruhen bis Vertragsablauf, wird es vorzeitig beendet, haben Sie noch Urlaubsansprüche, die mit eingerechnet werden können/müssen, reicht ihm die Bescheinigung über den Beginn der beruflichen Reha als 'Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung'? (Wie auch bei einer medizinischen Reha können Sie bei beruflicher Vollzeit Reha Ihre vertragliche Arbeitsleistung gegenüber dem Arbeitgeber nicht erbringen und sind somit für ihn/für diese Tätigkeit während einer Reha arbeitsunfähig). Er wird Ihnen aber vermutlich keine Steine in den Weg legen wollen, klären können Sie es aber nur mit ihm, denn das betrifft 'Arbeitsrecht'. Aber auch die Krankenkasse kann Sie bezüglich wie muss eine 'AU' für den Arbeitgeber dann 'aussehen' noch beraten. Außerdem sollten Sie mit Ihrer zuständigen DRV (eine Beratungsstelle, die tatsächlich Einblick in Ihre Unterlagen hat oder eben auch über Ihren Reha-Fachberater) klären, wie es mit dem Übergangsgeld sich dann tatsächlich verhält, denn u.U. ist die Krankenkasse schon gar nicht mehr zuständig. Hier können Sie dann ebenfalls klären, wie sich weitere Gehaltseingänge (und sei es nur durch das Urlaubsentgelt, was für evtl. noch vorhandene Urlaubstage zu zahlen wäre), auf das Übergangsgeld auswirkt (erhöht es dieses oder wird es angerechnet). Und auch die Ansprüche die Sie bei der Agentur für Arbeit wohl hätten (dort gemeldet haben Sie sich ja schon), müssen mit dem Übergangsgeld 'abgestimmt' werden (hier insbesondere 'Zwischenübergangsgeld' zwischen zwei Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation -drei Monate Einführung und irgendwann erst geht es richtig los). Und letztendlich könnte auch die Krankenkasse Erstattungsansprüche haben, weil für den Zeitraum zwischen medizinischer Reha und beruflicher Reha auch 'geprüft' werden muss, wer tatsächlich Leistungsträger ist/war. In diesem Fall müssen also tatsächlich alle individuellen konkreten Umstände berücksichtigt werden, weshalb eine ausführliche persönliche/telefonische/Video-Beratung anzuraten ist. Viel Erfolg und alles Gute!
Danaam 01.10.2022 | 19:00
Sie könnten trotz AU/Attest die Umschulung beginnen und zwar dann wenn Sie die zuletzt auszuübende Tätigkeit nicht mehr ausüben dürfen. Dies wäre z.B. bei einem Bandscheibenvorfall keine Tätigkeit mit ständigen schweren Heben usw. Es kommt also auf die Krankmeldung drauf an, das müsste aber eigentlich Ihr Rehaberater wissen. Dies ist ähnlich dem Verfahren der Nahtlosigkeit beim Arbeitsamt. Dort wird anhand eines Gutachten geschaut was man noch leisten kann und was besser zu unterlassen wäre damit sich der Gesundheitszustand nicht noch weiter verschlechtert.
SoEineram 01.10.2022 | 20:47
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Also AU bin ich aufgrund von einer schweren rezidiven Depression. Das aktuell bestehende Arbeitsverhältnis verschlimmert bzw. beeinflusst dies zusätzlich negativ. Weshalb ich die LTA durch die Psychosomatik Reha empfohlen bekam. Das Ganze wurde nun auch bereits mehrfach von verschiedensten Arbeitspsychologen, Psychiatern, Allgemeinmedizinern usw. bestätigt und dokumentiert. Genau aus dem Grund werde ich aktuell kontinuierlich jeden Monat von meinem Psychiater weiter AU geschrieben. Nur, weil nun plötzlich die Umschulung beginnt, bin ich ja nicht automatisch wieder gesund bzw. kann den vorherigen Job wieder aufnehmen... Da ist es schon fast witzig, dass der Grund, warum es drei Monate eher losgeht ist, dass ich zur Vorbereitung auf die Umschulung die "STARK" Maßnahme zum Aufbau psychischer Kompetenzen für das Arbeitsleben mitmachen soll. Denn normalerweise beginnt das ganze ja erst im Januar. Entschuldigen Sie, aber ich muss mir bei dem Gedanken, dass es nun ggf. noch einen weiteren Arzt benötigen soll, der feststellt, ob der Beruf weiter ausführbar ist, schon an den Kopf greifen. Es läuft wohl alles darauf hinaus, dass ich darauf hoffen muss, dass mein Arbeitgeber gute Laune hat, wenn ich ihn nächste Woche kontaktiere. Bei der KK muss ich mich ja so oder so melden. Ich verstehe aber trotz allem nicht, wieso? Die RV ist bereit, einen Haufen Geld in einen zu investieren. Das wird ja nicht zum Spaß gemacht. Sondern hat ja den Hintergrund, dass der vorherige Beruf nicht mehr ausführbar ist.(Was ja in der Reha sowie der ABE getestet wird) Aber trotzdem soll man dann nochmal einen Nachweis erbringen, dass man den Beruf nicht mehr ausführen kann, obwohl man schon die Bewilligung hat... Das ist mir einfach zu hoch. Tut mir leid, Sie können ja nichts dafür. Mich frustriert es nur leider sehr. Trotzdem noch mal vielen Dank.
Abschlägeam 01.10.2022 | 21:41
Zitat von SoEiner anzeigenausblenden
SoEiner schrieb

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

Also AU bin ich aufgrund von einer schweren rezidiven Depression.

Das aktuell bestehende Arbeitsverhältnis verschlimmert bzw. beeinflusst dies zusätzlich negativ.

Weshalb ich die LTA durch die Psychosomatik Reha empfohlen bekam.

Das Ganze wurde nun auch bereits mehrfach von verschiedensten Arbeitspsychologen, Psychiatern, Allgemeinmedizinern usw. bestätigt und dokumentiert. Genau aus dem Grund werde ich aktuell kontinuierlich jeden Monat von meinem Psychiater weiter AU geschrieben. Nur, weil nun plötzlich die Umschulung beginnt, bin ich ja nicht automatisch wieder gesund bzw. kann den vorherigen Job wieder aufnehmen...

Da ist es schon fast witzig, dass der Grund, warum es drei Monate eher losgeht ist, dass ich zur Vorbereitung auf die Umschulung die "STARK" Maßnahme zum Aufbau psychischer Kompetenzen für das Arbeitsleben mitmachen soll.

Denn normalerweise beginnt das ganze ja erst im Januar.

Entschuldigen Sie, aber ich muss mir bei dem Gedanken, dass es nun ggf. noch einen weiteren Arzt benötigen soll, der feststellt, ob der Beruf weiter ausführbar ist, schon an den Kopf greifen.

Es läuft wohl alles darauf hinaus, dass ich darauf hoffen muss, dass mein Arbeitgeber gute Laune hat, wenn ich ihn nächste Woche kontaktiere.

Bei der KK muss ich mich ja so oder so melden.

Ich verstehe aber trotz allem nicht, wieso? Die RV ist bereit, einen Haufen Geld in einen zu investieren. Das wird ja nicht zum Spaß gemacht. Sondern hat ja den Hintergrund, dass der vorherige Beruf nicht mehr ausführbar ist.(Was ja in der Reha sowie der ABE getestet wird) Aber trotzdem soll man dann nochmal einen Nachweis erbringen, dass man den Beruf nicht mehr ausführen kann, obwohl man schon die Bewilligung hat... Das ist mir einfach zu hoch.

Tut mir leid, Sie können ja nichts dafür. Mich frustriert es nur leider sehr.

Trotzdem noch mal vielen Dank.

Hier geht es nur darum, was der Arbeitgeber als 'Papier' benötigt, um das Arbeitsverhältnis dann ordentlich (vorzeitig) zu beenden. Reicht ihm 'die Reha beginnt ab' (Bescheinigung DRV) oder 'der Mitarbeiter ist AU bis' (Krankmeldung vom Arzt)? Da dies 'Arbeitsrecht' betrifft, kann hier keine verbindliche Auskunft dazu gegeben werden.
SoEineram 04.10.2022 | 11:06
Hallo Experten Team, wenn die AU für sich betrachtet der LTA Maßnahme nicht im Wege steht warum werde ich dann von meinem Reha-Berater aufgefordert die AU bei der KK bis zum 12.10.22 als "beendet" zu melden. Ich dachte ich müsse das machen damit ein Übergangsgeld gezahlt/berechnet werden kann. So wurde es mir zumindest Erklärt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026